Grillverbot, kein Geld zurück – und das trotz bezahlter Reservierung. Wien und seine Donauinsel-Nutzer streiten um 45 Euro.
Seit dem 7. Mai gilt in Wien aufgrund anhaltender Trockenheit ein Grillverbot – das betrifft auch die kostenpflichtigen Grillplätze auf der Donauinsel.
Wer einen dieser Plätze reservieren möchte, zahlt in diesem Jahr eine Gebühr von 45 Euro. Rund 2.300 Buchungen werden pro Jahr verzeichnet. Bereits beim Reservierungsvorgang wird darauf hingewiesen, dass im Fall eines Grillverbots keine Rückerstattung vorgesehen ist. Die zuständige Abteilung MA 45, die für Wiener Gewässer verantwortlich ist, begründet dies damit, dass die Plätze auch ohne Grillen – etwa für ein Picknick – weiterhin genutzt werden können.
Volksanwaltschaft fordert Rückzahlung
Mehr als 100 Betroffene haben sich inzwischen an die Volksanwaltschaft gewandt. Volksanwältin Gabriele Schwarz spricht sich klar für eine Rückzahlung der Gebühr aus, da die Stadt aus ihrer Sicht keine entsprechende Gegenleistung erbringe. „Das ist behördlich gesperrt und da gibt es meines Erachtens nach keine Leistung der Stadt Wien und deshalb: Geld zurück“, erklärt Schwarz.
Die Stadt Wien hält dagegen: Eine Rückerstattung würde zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen – ein Argument, das Schwarz nicht gelten lässt: „Ich sehe diesen Aufwand überhaupt nicht.“
Geplante Systemänderung
Für das kommende Jahr kündigt die MA 45 eine Änderung des Buchungssystems an: Reservierungen sollen künftig nur noch quartalsweise möglich sein. Volksanwältin Schwarz äußert sich auch dazu skeptisch. „Die Hitze kommt ja nicht und sagt: ‚Ich komme in sechs Wochen oder ich komme in acht Wochen‘, sondern die Hitzewelle kommt schlicht und ergreifend.“