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Gewaltvorwurf

Ohrfeige beim Frühstück – Anklage nach Gewalt gegen Ehefrau

Ohrfeige beim Frühstück – Anklage nach Gewalt gegen Ehefrau
FOTO: iStock/Paul Gorvett
2 Min. Lesezeit |

Ein ruhiger Morgen in Ljubinje endet mit einem Schlag – und einer Familie, die danach nicht mehr zusammenlebt.

Ein Vorfall im bosnisch-herzegowinischen Ljubinje beschäftigt nun die Justiz: Der 1997 geborene, L. M., muss sich wegen häuslicher Gewalt vor dem Gericht Trebinje verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen ihn erhoben, nachdem er seine Ehefrau am 28. Juli 2025 im gemeinsamen Schlafzimmer körperlich angegriffen haben soll.

Schlag beim Aufwecken

Der Vorfall ereignete sich gegen 10 Uhr vormittags unter denkbar alltäglichen Umständen. L. N. betrat das Schlafzimmer, um ihren Mann zum Frühstück zu wecken. Als sie ihn aufforderte aufzustehen, soll er sie zunächst angewiesen haben, das Zimmer zu verlassen.

Da sie nicht nachgab und ihn erneut bat aufzustehen, schlug er ihr laut Anklageschrift mit der flachen Hand ins Gesicht. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als vorsätzlichen Angriff, der die körperliche Unversehrtheit sowie die seelische Gesundheit der Frau gefährdete.

Rechtliche Konsequenzen

Rechtlich stützt sich die Anklage auf Artikel 190 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Republika Srpska, der häusliche Gewalt sowie Gewalt innerhalb einer Familiengemeinschaft unter Strafe stellt. In der Anklageschrift heißt es, der Beschuldigte habe „durch Gewaltanwendung und rücksichtsloses Verhalten die Ruhe, die körperliche Unversehrtheit und die seelische Gesundheit eines Mitglieds seiner Familie gefährdet“.

L. N. verließ nach dem Übergriff das gemeinsame Heim und zog gemeinsam mit den drei minderjährigen Kindern zu Verwandten nach Trebinje.

Das Verfahren vor dem Gericht Trebinje ist anhängig.

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KO KOSMO-Redaktion
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