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Schuldunfähigkeit

Mutter schnitt Vierjährigem die Kehle durch – kein Gefängnis!

Messer_Polizei
Symbolbild FOTO: iStock

Eine 29-jährige Mutter wurde am Dienstag vor dem Wiener Landesgericht nicht wegen Mordes verurteilt, sondern aufgrund nachgewiesener Schuldunfähigkeit in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Bemerkenswert an der Entscheidung: Das Gericht setzte den Vollzug dieser Maßnahme für eine fünfjährige Probezeit aus. Die Frau, die im November 2024 ihren vierjährigen Sohn in ihrer Wohnung in Wien-Favoriten tötete, bleibt unter strengen Auflagen in einer betreuten Wohngemeinschaft. Die Entscheidung hat bereits Rechtskraft erlangt.

Die Grundlage für dieses Urteil bildeten zwei psychiatrische Gutachten, die bei der Angeklagten eine akut polymorphe psychotische Störung mit schizophrenen Symptomen diagnostizierten. Diese schwerwiegende psychische Erkrankung führte dazu, dass die Frau ihrem schlafenden Kind mit einem Küchenmesser die Kehle durchschnitt. Die Sachverständigen, auf deren Expertise sich die Staatsanwaltschaft in ihrem Unterbringungsantrag stützte, attestierten der Mutter zum Tatzeitpunkt vollständige Zurechnungsunfähigkeit, wodurch eine strafrechtliche Verfolgung wegen Mordes ausgeschlossen war.

Fulminanter Krankheitsverlauf

Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann erläuterte während der Verhandlung den außergewöhnlich raschen Krankheitsverlauf. Die psychische Störung habe sich in kürzester Zeit manifestiert und einen „fulminanten Verlauf“ genommen. Gleichzeitig betonte der Experte die guten Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung und verwies auf die deutliche Verbesserung des Gesundheitszustands der Frau durch die medikamentöse Therapie.

„Ich war nicht ich selbst. Ich war komplett außer mir“, hatte die Frau Anfang Jänner beim Verhandlungsauftakt dem Schwurgericht erklärt. Sie habe gedacht, sie müsse ihr Kind „retten“. Sie habe zwei Tage vor der Tat zu halluzinieren begonnen und sich damals eingebildet, Männer, die sie zuvor am Reumannplatz gesehen hatte, würden ihr Kind vergewaltigen. Als sie in der Nacht auf den 17. November in der Wohnung Schlüsselgeräusche vernahm, habe sie Panik und Angst bekommen und in der Küche „ein Messer gefunden“, meinte die Frau: „Panik hat Angst gemacht, Angst hat Panik gemacht. Ich hab‘ mir gedacht, ich muss mein Kind schützen. Ich muss mein Kind retten. Ich hab‘ mein Kind umgebracht.“

Strenge Auflagen

Die Betroffene befindet sich derzeit in einer spezialisierten Einrichtung mit intensiver Betreuung, die auf ihr Krankheitsbild ausgerichtet ist. Diese Unterbringung gewährleistet die kontinuierliche Einnahme ihrer Medikamente. An dieser Situation ändert sich vorerst nichts. Das Schwurgericht entschied, den Maßnahmenvollzug zur Bewährung auszusetzen, verbunden mit strengen Auflagen: Die 29-Jährige muss ihre Medikation fortsetzen, regelmäßig an psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungen teilnehmen, sich in die vorgegebene Tagesstruktur einfügen und unaufgefordert über ihre therapeutischen Fortschritte berichten. Zusätzlich wurde Bewährungshilfe angeordnet.

Zum Abschluss der Verhandlung wandte sich die Angeklagte mit einer Entschuldigung an ihren Ehemann, der trotz der Tötung des gemeinsamen Kindes zu ihr steht und eine gemeinsame Zukunft plant. „Wir waren eine schöne, glückliche Familie. Ich habe mein Kind geliebt, aber plötzlich bin ich ein anderer Mensch geworden“, sagte die gefasst wirkende Frau.

Jetzt sei sie „wieder stabil“.