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Gewalteskalation

Boxkampf im TV, Bierkrug im Gesicht: Wien-Eskalation endet vor Gericht

Boxkampf im TV, Bierkrug im Gesicht: Wien-Eskalation endet vor Gericht
Foto: iStock
3 Min. Lesezeit |

Ein Boxkampf im TV, ein Bierkrug als Waffe – und mehrere Verletzte: Wien wird zum Schauplatz einer brutalen Eskalation.

Was als gemeinsamer Abend vor dem Fernseher begann, endete in einer blutigen Schlägerei: Am 19. Juli 2025 verfolgten ein 20-jähriger Ukrainer und ein 24-jähriger Russe in einem Wiener Lokal gemeinsam einen Boxkampf – doch der eigentliche Kampf spielte sich erst danach ab, und zwar vor dem Restaurant, wo es zu einer Auseinandersetzung mit schwerwiegenden Folgen kam.

Auf dem Weg nach draußen passierten die beiden Männer einen Tisch mit weiteren Gästen. Laut Staatsanwaltschaft soll der 24-jährige Zweitangeklagte in diesem Moment lautstark „Russland wird trotzdem siegen!“ gerufen und die Anwesenden als „Chochly“ (abwertende Bezeichnung für Ukrainer) beschimpft haben.

Daraufhin folgte ein Teil der Tischgruppe den beiden Männern nach draußen, wo die Lage rasch außer Kontrolle geriet. Den Anfang sollen laut Staatsanwaltschaft leichte Tritte gegen das Gesäß des Zweitangeklagten gemacht haben – Verletzungen soll er dabei keine erlitten haben.

Bierkrug als Waffe

Als Reaktion auf die Tritte soll der 24-Jährige einem seiner Kontrahenten einen leeren Bierkrug mit voller Kraft ins Gesicht geschlagen haben. Der Getroffene brach sofort zusammen. Er zog sich dabei unter anderem eine Gehirnerschütterung, eine Rissquetschwunde an der linken Augenbraue sowie mehrere Brüche im Bereich der linken Augenhöhle und des Jochbogens zu. Hinzu kamen Schwellungen und Einblutungen. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Gesundheitsschädigung von mehr als 24 Tagen aus.

Die Gewalt hörte damit jedoch nicht auf: Als ein Bekannter des Verletzten versucht haben soll, den Russen zurückzuhalten, sollen beide Angeklagte auf ihn eingeschlagen haben.

Auch ein weiterer Mann, der versuchte, die Streithähne zu trennen, blieb nicht verschont – auch ihm soll ein Bierkrug gegen den Kopf geschlagen worden sein. Die Folge waren laut Anklage eine Schädelprellung sowie eine rund fünf Zentimeter lange Rissquetschwunde an der linken Scheitelregion. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der 24-Jährige dabei versucht haben, eine schwere Körperverletzung herbeizuführen.

Darüber hinaus soll bei der Schlägerei ein weiterer Mann verletzt worden sein. Ihm werden unter anderem eine Rissquetschwunde am Hinterkopf, ein Hämatom unter dem rechten Auge sowie weitere Verletzungen zugeschrieben.

Anklage vor Gericht

Dem 24-Jährigen werden neben schwerer Körperverletzung auch Beleidigung vorgeworfen. Auch gegen den 20-Jährigen wurde Anklage wegen schwerer Körperverletzung erhoben. Beide müssen sich am 14. August vor dem Wiener Landesgericht verantworten.

Nach § 84 Abs. 1 StGB wird schwere Körperverletzung in Österreich mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft, wenn die Tat eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge hat oder die Verletzung an sich als schwer einzustufen ist. Bei schwerer Körperverletzung nach § 84 Abs. 4 StGB, bei der durch eine Körperverletzung eine schwere Gesundheitsschädigung im Sinn des § 84 Abs. 1 herbeigeführt wird, sieht das österreichische Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor.

Für beide Männer gilt die Unschuldsvermutung.

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KO KOSMO-Redaktion
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