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WIEN/OBERÖSTERREICH

Café und Shisabar entgehen geschickt dem Rauchverbot!

Laut der Wirtschaftskammer Österreich gilt das Rauchverbot in allen Räumen, in denen Speisen und Getränke hergestellt oder serviert werden. Macht der Betreiber den Raucherbereich zum öffentlichen Raum entzieht sich dieser dem Verbot.

In den Wiener Shisha-Bars gilt das gleiche Prinzip wie in der oberösterreichischen Raucherlounge. Dort könnt ihr eure Wasserpfeife genießen, dürft währenddessen aber weder Getränke noch Speisen konsumieren. Dazu müsst ihr euch bei der „VSBÖ-Vereinigung der Shisha-Bar Betreiber Österreich“ anmelden, dort erfahrt ihr auch in welchen ausgewählten Lokalen das „shishen“ noch erlaubt ist.