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NEUE MASSNAHMEN

Chaos um FFP2-Kontrolle im Handel: Niemand fühlt sich zuständig

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(FOTO: iStock)

Gestern verkündete die Bundesregierung einen 3-Stufen-Plan der bereits ab 15. September eine FFP2-Pflicht vorsieht. Wer soll sie jedoch kontrollieren?

Die neuen Corona-Maßnahmen treffen vor allem Ungeimpfte. Mit kommendem Montag muss in Geschäften des täglichen Bedarfs (Supermarkt, Drogerie, Apotheke, und dergleichen) verpflichtend eine FFP2-Maske getragen werden. In allen anderen Handelsbetrieben (z.B. beim Elektrofachhändler) ist diese sichere Maske nur für Ungeimpfte Pflicht.

„Kontrolle unmöglich“
Im Ö1-Morgenjournal erklärte Rainer Will vom Handelsverband, dass man die Kontrolle der FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte nicht auf die Betriebe abwälzen könne. „Wir im Handel können das nicht kontrollieren und wollen es nicht kontrollieren. Es ist unmöglich“, fügte er hinzu. Ähnliche Worte hatte auch Handelsobmann Rainer Trefelik von der Wirtschaftskammer. Er bezeichnet eine Eintrittskontrolle vor Geschäften als „unmöglich und nicht durchsetzbar“. Der Handel sei nicht die Polizei, unterstrich Trefelik.

Auch nicht Aufgabe der Polizei?
Während die Vertreter der Handelsbranche die Polizei in der Verantwortung für die Durchsetzung und Kontrolle der FFP2-Maskenpflicht sieht, so meint Polizeigewerkschafter Hermann Greylinger gegenüber der ZIB2: „Ich glaube nicht, dass es die Aufgabe eines Polizisten ist, in Geschäfte zu gehen, vielleicht in das Reserverkammerl oder Lager zu schauen, wer Maske trägt oder nicht.“

Die Aufgaben der Polizei lägen wo anders und von denen habe man genug. Eine Überprüfung der Maskenpflicht im Handel sei laut Greylinger nicht die Aufgabe der Polizei. Das wolle und könne man nicht.