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EU fordert Kontrolle: Österreich zahlte zu viele Coronaboni aus

Am 19. November 2021 fand eine Pressekonferenz mit Bundesminister Martin Kocher (l.), Bundesminister Gernot Blümel (m.) und Staatssekretärin Andrea Mayer (r.) zu den aktuellen Corona-Maßnahmen im Bundeskanzleramt statt. (FOTO: BKA/Florian Schrötter)
Am 19. November 2021 fand eine Pressekonferenz mit Bundesminister Martin Kocher (l.), Bundesminister Gernot Blümel (m.) und Staatssekretärin Andrea Mayer (r.) zu den aktuellen Corona-Maßnahmen im Bundeskanzleramt statt. (FOTO: BKA/Florian Schrötter)

Die EU-Kommission ist unzufrieden. Österreich hätte zu viele Coronahilfen ausbezahlt. Das ist nicht zwingend das Problem. Bedenklich ist eher, dass die Gelder – laut EU – an die falschen Unternehmen ausbezahlt wurden. Österreich sieht das anders.

Eine Herausforderung mehr für die Österreichische Regierung. In Zeiten der Pandemie gewährte die Regierung Einzelunternehmen staatliche Unterstützung, während die EU die Förderung von Unternehmensverbünden bevorzugte. Nun steht die EU-Kommission in den Startlöchern und fordert Kontrollen.

Sollte keine Einigung zwischen Wien und Brüssel erzielt werden, könnten sich für etliche Unternehmen Rückzahlungen ergeben. Die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) prüft derzeit die potenziellen Rückzahlungen und arbeitet gemeinsam mit dem Finanzministerium und der EU-Kommission daran, eine Lösung zu finden.

Rückzahlung von Beihilfen

Die österreichische Richtlinie sieht vor, dass Einzelunternehmen anspruchsberechtigt für staatliche Unterstützung sind. Allerdings bevorzugt die EU-Kommission die Förderung von Unternehmensverbünden als wirtschaftliche Einheit und nicht das begünstigte Einzelunternehmen, das möglicherweise Teil eines Unternehmensverbunds ist. Im Fokus steht nun die Frage, wie hoch die gewährten Wirtschaftshilfen ab Frühjahr 2020 (bis Ende September 2022) ausfallen werden.

Die EU-Kommission hat bereits im Laufe des Jahres 2022 den Staat kontaktiert, um diese Angelegenheit zu klären. Die COFAG arbeitet eng mit dem Finanzministerium und der EU-Kommission zusammen, um eine Lösung zu finden, um etwaige Rückzahlungen von Unternehmen aus österreichischen Unternehmensverbünden zu vermeiden.

Sollten die EU-Kommission und das österreichische Finanzministerium (BMF) zu keiner Einigung kommen, könnten einige Unternehmen gezwungen sein, staatliche Hilfen zurückzuzahlen. Da es sich um mehrere geförderte Firmen aus Unternehmensverbünden handelt, könnten potenziell höhere Summen zurückgefordert werden.

Finanzministerium: Blümel schuld

Die Zuständigkeit für die aktuellen Entwicklungen liegt beim Finanzministerium unter der Leitung von Magnus Brunner (ÖVP). Die ursprüngliche Richtlinie wurde jedoch von seinem Vorgänger und ehemaligen Finanzminister Gernot Blümel verantwortet.

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Während der beginnenden Coronakrise betonte Blümel immer wieder die Wichtigkeit schneller Hilfeleistung. Seit Beginn der Coronaförderungen und auch in Bezug auf die Hilfen nach der Energiepreisexplosion und Teuerungswelle in Österreich haben Kritiker jedoch stets eine „Überförderung“ thematisiert. Auch Wirtschaftsforscher äußerten teilweise ähnliche Bedenken und kritisieren oft die Art und Weise der Verteilung der Hilfen.