Zur Abfederung der Corona-Krise hat die Regierung ein Hilfspaket für 2020 und 2021 im Umfang von 49,6 Mrd. Euro geschnürt. Das WIFO hat nun eine Aufstellung veröffentlicht, wohin das Geld genau fließt.
12,5 Prozent desBruttoinlandsprodukts (BIP) wurden für das Corona-Hilfspaket von der Regierung frei gemacht. Die größten Posten sind dabei die Kurzarbeit und Fixkostenzuschuss. Für die Kurzarbeit werden insgesamt 13,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt, gefolgt vom Fixkostenzuschuss mit 12 Mrd. Euro, den COFAG- Garantien und -Haftungen mit 8 Mrd. Euro, den Gemeindehilfen mit knapp drei Mrd. und dem Härtefallfonds für Selbstständige mit zwei Mrd. Euro. Weitere zwei Mrd. Euro fließen in sonstige krisenbedingte Mehrausgaben der Ressorts, etwa für den Familienhärtefonds oder Gesundheitsausgaben. Doch die Hilfen wurden bisher höchst unterschiedlich ausgeschöpft.
Covid-19-Hilfsfonds
Von dem Covid-19-Hilfsfonds abgedeckt sind zum einen der Fixkostenzuschuss I und II sowie der Umsatzersatz für Unternehmen die während des zweiten Lockdowns ab Anfang November 2020 behördlich geschlossen wurden. Für diese steht ein Budget von insgesammt 12 Mrd. Euro zur Verfügung.
Zweitens gehören zum COVID-19-Hilfsfonds die von der COFAG (COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH) verwalteten Garantien und Haftungen für Unternehmenskredite mit einem gesetzlichen Rahmen von bis zu 8 Mrd. Davon dürfte jedoch nur ein geringerer Teil auch schlagend werden und zu tatsächlichen Auszahlungen führen.
Stundungen und Steuern
Für die Herabsetzung und Stundung von Steuern und Abgaben der Unternehmen wurde ein Rahmen von zehn Mrd. Euro definiert. Dabei handelt es sich jedoch eher um eine zeitliche Verschiebung von Einnahmen als um endgültige Ausfälle.
Weitere Hilfsmaßnahmen im Ausmaß von insgesamt sieben Mrd. Euro gibt es von der Regierung für folgende Einrichtungen: Das NPO-Paket für Non-Profit-Organisationen mit einer Mrd. Euro, Hilfen für die Gemeinden in Höhe von 2,95 Mrd. Euro, Haftungen und Garantien unter dem Dach der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) im Ausmaß von drei Mrd. und den Unterstützungsfonds für Künstler mit 0,11 Mrd. Euro.
Unterschiedliche Ausschöpfung
Die einzelnen COVID-19-Hilfsmaßnahmen wurden bisher (Stand Mitte Dezember 2020) sehr unterschiedlich ausgeschöpft: Am meisten wurde das Geld bisher für Steuererleichterungen sowie bei Garantien und Haftungen in Anspruch genommen. 64 bzw. 60 Prozent wurden davon bisher von den Hilfsfonds ausgeschöpft. Für die Corona-Kurzarbeit wurden bei einem Rahmen von 13,5 Mrd. bisher Zahlungen von gut 5,3 Mrd. Euro geleistet. Der bisherige Ausschöpfungsgrad beträgt knapp 40 Prozent.
Den Fixkostenzuschuss I und II kann man noch bis August 2021 beantragen. Bisher wurden jedoch erst rund 0,4 Mrd. Euro ausgezahlt. Der ab Mitte November 2020 ausgeschüttete Umsatzersatz erreichte dagegen bereits Mitte Dezember 2020 ein Auszahlungsvolumen von immerhin rund 1,5 Mrd. Euro. Das Gemeindeinvestitionsprogramm wurde bisher erst zu knapp 21 Prozent ausgeschöpft und damit nur wenig genutzt. Mit ein Grund für die bisher wenig in Anspruch genommene Unterstützung: Der Bund muss den Zuschuss aus eigenen Gemeindemitteln aufstocken, was vielen Gemeinden aufgrund krisenbedingter finanzieller Engpässe schwerfallen dürfte.
Quellen und Links:
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