Ein Moment der Eile führte zu einem langandauernden Rechtsstreit. Ein Wiener wurde beim hastigen Einstiegen in eine U-Bahn der Linie U4 verletzt, nachdem die Türen schlossen und ihn einklemmten. Nun wurde diesem Fahrgast, entgegen der Argumentation der Wiener Linien, durch Gerichtsbeschluss Schadenersatz zugesprochen.

Ein Versehen des U-Bahn-Fahrers, das Fehlen des Warntons und der Ausfall des Einklemmschutzes führten zu dem Vorfall. Der verletzte Fahrgast, ausgestattet mit einer Jahreskarte und somit im Rechtsverhältnis mit den Wiener Linien stehend, sah sich im Recht. Er vertraute darauf, dass die Türen offen bleiben müssten, solange er sich dazwischen befand. Die Wiener Linien hingegen sahen die Schuld des Vorfalls beim Passagier, da dieser sich entschied, in einen bereits abgefertigten und überfüllten Zug einzusteigen.
Kampf um Schadenersatz
Das Unfallopfer kämpfte für seinen Anspruch und wurde belohnt. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien entschied auf Schadenersatz in Höhe von 14.000 Euro. Ein Urteil, das auch vom Wiener Landesgericht unterstützt wurde. Die Verteidigung der Wiener Linien, wonach der Unfall durch das Drehen des Fahrgastes im Türbereich verursacht wurde, fand vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) kein Gehör. Dieser stellte fest, dass ein Fahrgast, der den Einsteigevorgang begonnen hat, nicht mit dem Schließen der Tür rechnen müsse.
Zurück ans Landesgericht
Trotz des positiven Ausgangs für den verletzten Fahrgast verwies der OGH den Fall noch einmal zurück ans Landesgericht, um alle Umstände, die zu einem Mitverschulden führen könnten, zu klären. Sollte das Landesgericht beim bisherigen Urteil bleiben, wird der Mann den vollen Schadenersatz ohne Abzüge erhalten.
