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Elterndiskriminierung

Gekündigt weil das Kind krank ist – AK erkämpfte Schadenersatz

(FOTO: iStock/Jelena Stanojkovic)
(FOTO: iStock/Jelena Stanojkovic)

Eine Mutter aus Oberösterreich, die wegen der Pflege ihres kranken Kindes von ihrem Arbeitgeber entlassen wurde, hat dank der Intervention der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich eine Kündigungsentschädigung und Schadenersatz erhalten.

Die Mutter, die in einem Handelsbetrieb tätig war, musste eine Pflegefreistellung in Anspruch nehmen, um sich um ihr erkranktes Kind zu kümmern. Ihr Arbeitgeber reagierte mit einer Kündigung und begründete diese mit einer angeblichen Illoyalität der Mitarbeiterin. Die Frau suchte daraufhin Hilfe bei der AK Oberösterreich, die sich gegen die offensichtliche Diskriminierung aufgrund ihrer Rolle als Mutter zur Wehr setzte.

Vergleich mit Arbeitgeber

Der Arbeitgeber versuchte, andere Gründe für die Kündigung geltend zu machen, konnte diese jedoch nicht schlüssig darlegen. Um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden, einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich. Die Mutter erhielt neben dem Schadenersatz für die diskriminierende Kündigung auch eine Kündigungsentschädigung, insgesamt wurden ihr mehr als 2.800 Euro nachgezahlt.

Die Mutter aus Oberösterreich wurde zudem ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen entlassen. „Manche Arbeitgeber lassen jeglichen Respekt vor ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vermissen. Es ist wohl das Mindeste, dass Ansprüche, die aus einem Arbeitsverhältnis resultieren, ordnungsgemäß abgerechnet und ausbezahlt werden. Wo das nicht passiert, da helfen wir den Beschäftigten“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Kein Einzelfall

Dieser Fall ist jedoch kein Einzelfall, wie Stangl betont: „In unseren Beratungen erfahren wir immer wieder von Diskriminierungen gegenüber Eltern. Obwohl das Gleichbehandlungsgebot alle Menschen unabhängig vom Geschlecht erfasst, sind mehrheitlich Frauen von Elterndiskriminierung betroffen.“

Eine kürzlich durchgeführte Befragung junger Arbeitnehmerinnen im Auftrag der AK Oberösterreich bestätigt diese Aussage. Viele Frauen berichten von Diskriminierung bei Bewerbungsgesprächen, in denen sie zu ihrer Familienplanung befragt werden, oder sie erhalten erst gar keine Einladung zu einem Gespräch, da sie als potenzielle Mütter gesehen werden.

Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) verbietet Kündigungen aufgrund der Geltendmachung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen. Seit 1. November 2023 ist im Gleichbehandlungsgesetz explizit ein Schutz vor Diskriminierung wegen einer Elternschaft verankert. Trotz dieser Gesetze scheint es jedoch, dass Diskriminierung am Arbeitsplatz weiterhin ein ernstes Problem darstellt. Es bleibt abzuwarten, ob Fälle wie dieser dazu beitragen können, ein stärkeres Bewusstsein für diese Thematik zu schaffen.

Sandra Plesser
Als zweites Kind jugoslawischer Gastarbeiter wurde Sandra in Wien geboren und studierte Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Während ihrer Tätigkeit als Redakteurin bei Advanced Photoshop, mokant und Der Standard baute sie mittels Weiterbildungen ihr Wissen im Bereich Social Media-, Content- und Veranstaltungsmanagement aus. Nach drei Jahren in der Eventorganisation widmet sie sich bei KOSMO wieder ihrer Passion: dem Journalismus.