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Pflegeurlaub: Die wichtigsten Infos und wann dir eine zweite Woche zusteht

(FOTO: iStock/Zinkevych)
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Inmitten der Hektik des Alltags kann es passieren, dass ein geliebtes Familienmitglied plötzlich krank wird. Doch welche Möglichkeiten gibt es, wenn das Kind krank wird und niemand zur Betreuung einspringen kann? Wie viele Tage darf man zu Hause bleiben?

In solchen Momenten ist es beruhigend zu wissen, dass Arbeitnehmer spezielle Rechte haben, um beispielsweise das kranke Kind, zu pflegen.

Wer hat Anspruch?

Die Pflegefreistellung, oft auch als Pflegeurlaub bezeichnet, ist ein Recht, das Arbeitnehmern zusteht, wenn ein naher Angehöriger, der im gemeinsamen Haushalt lebt, erkrankt. Hierzu zählen Ehepartner, eingetragene Partner, Lebensgefährten, Kinder – einschließlich Adoptiv- und Pflegekinder – sowie Enkel und Großeltern. Auch für nahe Angehörige ohne gemeinsamen Haushalt, wie Eltern in anderen Orten, gilt dieses Recht.

Ebenso können Eltern ihre Kinder bis zum 10. Lebensjahr bei einem stationären Krankenhausaufenthalt begleiten, unabhängig vom gemeinsamen Haushalt. Dies gilt für maximal eine Woche.

Sonderregelung bei Trennung der Eltern

Für die eigenen (leiblichen) Kinder ist kein gemeinsamer Haushalt erforderlich. Sollte das Kind beispielsweise bei der Mutter leben und erkranken, und die Mutter hat ihren Pflegefreistellungsanspruch bereits ausgeschöpft, hat der leibliche Vater das Recht auf Freistellung, selbst wenn das Kind nicht bei ihm wohnt.

Für Patchwork-Familien gelten ebenfalls besondere Regelungen. So kann die Pflege-, Betreuungsfreistellung oder die Spitalsbegleitung für leibliche Kinder von Ehepartnern, eingetragenen Partnern oder Lebensgefährten in Anspruch genommen werden, wenn ein gemeinsamer Haushalt besteht. Ansonsten gelten dieselben Bedingungen wie für eigene Kinder.

Wann besteht Anspruch?

Der Anspruch auf Pflegefreistellung gilt sofort nach Arbeitsantritt. Die Pflege ist notwendig, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wurden, um Arbeitsverhinderung zu vermeiden. Wenn eine andere geeignete Pflegeperson (beispielsweise der andere Elternteil ist derzeit arbeitslos oder in Karenz) verfügbar ist, besteht meistens kein Anspruch. Außer diese Person ist ebenfalls erkrankt.

Wie lange gilt die Pflegefreistellung?

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Woche Pflegefreistellung pro Arbeitsjahr, entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit. Das bedeutet bei einer Wochenarbeitszeit von 25 Stunden, hat man Anspruch auf 25 Stunden Pflegeurlaub. Bei Kindern unter 12 Jahren besteht die Möglichkeit einer zweiten Woche bei erneuter Pflegebedürftigkeit. Darüber hinaus ist auch ein einseitiger Urlaubsantritt möglich.

Achtung: Egal wie viele Kinder, nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder du pflegst, es steht dir insgesamt nur 1 Woche pro Arbeitsjahr zu. Wenn man also beispielsweise 2 Kinder hat, hat man nicht Anspruch auf 2 Wochen Pflegefreistellung, sondern nur 1 Woche.

Der Arbeitnehmer kann bei Bedarf die Pflegefreistellung tage-, aber auch nur stundenweise in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer für diese Zeit freizustellen und das Gehalt weiterhin zu zahlen. 

Wo bekomme ich eine Pflegefreistellung und was kostet sie?

Eine Pflegefreistellung bekommt man beim Kinder- oder Hausarzt. Kläre vorher mit deinem Chef bzw. deiner Firma ob ein ärztliches Attest notwendig ist oder ob eine mündliche/schriftliche Mitteilung reicht. Falls der Arbeitgeber auf ein ärztliches Gutachten besteht, muss er die dafür in der Ordination verrechneten Kosten übernehmen. Deshalb bei Bezahlung unbedingt die Rechnung, mit dem Namen des Kindes darauf, verlangen.

Betreuungsfreistellung: Hilfe bei gesunden Kindern

Betreuungsfreistellung ermöglicht die notwendige Betreuung von gesunden Kindern, falls die übliche Betreuungsperson aus schwerwiegenden Gründen ausfällt. Beispielsweise wenn die Großmutter, die normalerweise das Kind betreut wird plötzlich schwer krank. Dies gilt auch für leibliche Kinder des Ehepartners oder Lebenspartners, sofern ein gemeinsamer Haushalt besteht. In diesem Fall kann ein Elternteil die Betreuungsfreistellung für maximal eine Woche in Anspruch nehmen. Hier gilt ebenfalls die Regel mit einer Woche, dass bedeutet die Tage der Betreuungsfreistellung zählen auch zum Pflegeurlaub.

Was tun bei Problemen?

Arbeitnehmer dürfen aufgrund der Inanspruchnahme der Pflegefreistellung nicht benachteiligt oder gekündigt werden. Sollte es dennoch zu einer Kündigung kommen, sollten Betroffene unverzüglich ihre Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer kontaktieren und gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Arbeitnehmer können innerhalb von fünf Kalendertagen nach Erhalt der Kündigung eine schriftliche Begründung vom Arbeitgeber verlangen. Dieser muss die Begründung ebenfalls binnen fünf Kalendertagen bereitstellen. Achtung: Die Anfechtungsfristen sind kurz!

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und diese auch in Anspruch nehmen. Bei Fragen oder Unklarheiten steht die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer stets zur Verfügung.