In Bayern wurde ein 36-jähriger Altenpfleger zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Landgericht Landshut befand den Mann der Körperverletzung mit Todesfolge sowie zweifacher gefährlicher Körperverletzung für schuldig, wie ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag bekannt gab.
Zusätzlich zur Haftstrafe ordneten die Richter seine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an und verhängten ein fünfjähriges Berufsverbot.
Tödliche Insulingaben
Nach Feststellung des Gerichts hatte der Verurteilte in einer Pflegeeinrichtung im Landkreis Freising gezielt Insulin an zwei hochbetagte Bewohnerinnen verabreicht, obwohl diese nicht an Diabetes erkrankt waren. Beide Frauen litten unter anderem an Demenz.
Eine dritte Heimbewohnerin, die tatsächlich an Diabetes erkrankt war, erhielt vom Täter eine Insulindosis zu einem Zeitpunkt, der nicht im medizinischen Behandlungsplan vorgesehen war.
Für eine 90-jährige Bewohnerin endete diese Fehlmedikation tödlich.