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Diese Geldboni & Zuschüsse bekommt ihr im März!

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(FOTO: iStock)

Im März 2024 bringt Österreich eine Vielzahl von finanziellen Unterstützungen und Förderungen für die Bürger mit sich. Von neuen Energiekostenzuschüssen über Rückerstattungen für zu hohe Strompreise bis hin zu verbesserten Wohn- und Heizkostenzuschüssen – die österreichische Regierung setzt auf Maßnahmen, um das Leben der Bevölkerung zu erleichtern.

Neue Energiekostenzuschüsse

Ab dem 1. März 2024 können Bürger in ausgewählten Orten, darunter Wels und Graz, sowie in einigen Bundesländern von neuen Energiekostenzuschüssen profitieren. Diese Zuschüsse können bis zu 110 Euro pro Haushalt betragen und zielen darauf ab, finanzielle Belastungen zu lindern.

Zusätzlich wird eine Rückerstattung von zu hohen Strompreisen durchgeführt. Die Höhe der Gutschrift richtet sich nach dem individuellen Stromverbrauch und kann laut der Arbeiterkammer bis zu 1.000 Euro betragen. Verschiedene Energieversorger, darunter die Salzburg AG, die Wien Energie und die Tiwag, erstatten insgesamt 44 Millionen Euro für nicht gerechtfertigte Erhöhungen der Strompreise im Jahr 2022 zurück.

Wohn- & Heizkostenzuschuss

Mit dem 1. März tritt in Wien eine Dekarbonisierungs- und Sanierungsverordnung in Kraft, die auch Mieter fördert. Diese erhalten eine Prämie von 1.000 Euro, die auf 1.500 Euro erhöht werden kann, wenn eine vollständige Dekarbonisierung im Zuge einer Heizungsumstellung im gesamten Haus erfolgt. Gleichzeitig wird die Wohnungssicherung Plus in Wien bis zum 30. Juni verlängert.

In Tirol erhalten Haushalte mit geringem Einkommen einen neuen Wohn- und Heizkostenzuschuss, der in zwei Tranchen ausgezahlt wird.

Schulbeihilfe & Mietbeihilfe Neu

In der Steiermark besteht bis zum 31. März die Möglichkeit, Schulbeihilfe zu beantragen. Die Frist für den Schulsportwochen-Hunderter läuft noch bis zum Jahresende.

Ab dem 1. März gilt in Wien die Wohnbeihilfe Neu mit höheren Leistungen für Haushalte mit kleinen Einkommen. Die Brutto- statt Nettomiete wird für die Berechnung herangezogen. Gleichzeitig wird das Mindestsicherungsgesetz geändert, und die daran gekoppelte Mietbeihilfe erhöht. Betroffene erhalten automatisch im März den Bescheid über die Höhe der neuen Mietbeihilfe. In extremen Härtefällen sind zusätzliche Leistungen vorgesehen, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Die Änderungen sollen 45.000 Menschen statt bisher 31.000 antragsberechtigt machen, und die Stadt investiert 60 bis 65 Millionen Euro in die Mietbeihilfe.

Insgesamt werden Wohnbeihilfe (MA 50) und Mietbeihilfe entflochten (MA 40), sodass Betroffene künftig nur noch bei einem Amt den Antrag stellen müssen.

Diese umfassenden finanziellen Maßnahmen im März 2024 zeigen das Bestreben der österreichischen Regierung, die finanzielle Belastung der Bevölkerung zu mildern und ein verbessertes Leben für alle Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.