Der 1. März naht und damit auch die Frist für die Abgabe des Jahreslohnzettels beim Finanzamt. Doch dieses Datum ist nicht nur für Steuerzahler von Bedeutung, sondern auch für diejenigen, die auf eine Rückerstattung hoffen. Denn ab diesem Zeitpunkt kann der Steuerausgleich durchgeführt werden – und in diesem Jahr gibt es einige Neuerungen und erhöhte Absetzbeträge, die zu einer höheren Rückerstattung führen können. Was sich bei der Arbeitnehmerveranlagung ändert und wie man mehr Geld zurückbekommen kann, erfahren Sie hier.
Seit Anfang 2023 gelten diverse Neuregelungen, die erstmals bei der Arbeitnehmerveranlagung für 2022 berücksichtigt werden können. Für eine erfolgreiche Abwicklung ist es notwendig, dass Krankenkassen, AMS und Arbeitgeber bis zum 28. Februar die erforderlichen Unterlagen – darunter der Jahreslohnzettel – an das Finanzamt übermitteln. Ab März 2023 kann der Steuerausgleich durchgeführt werden.
Arbeitnehmer in Österreich können sich für das Jahr 2022 über neue Absetzbeträge freuen, die zu einer höheren Rückerstattung führen sollen als in den Vorjahren. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass sie in Zeiten der Teuerung finanziell entlastet werden.
Das sind alle Neuheiten für den Steuerausgleich
Die Neuheiten beim Steuerausgleich für 2022 sollen vor allem Familien mit Kindern besonders stark begünstigen. Durch den Familienbonus Plus können erwerbstätige Personen, die genügend Lohn- oder Einkommensteuer bezahlen, einen Absetzbetrag pro Kind geltend machen. Mit der Erhöhung des Familienbonus Plus von 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind und einer Erhöhung des Betrags für Kinder über 18 Jahren von 500 Euro auf bis zu 650 Euro, können diese Personen von einer Steuerentlastung profitieren.
Arbeitnehmer können den Familienbonus auch über die monatliche Lohnverrechnung beantragen und bereits ab dem Januar-Gehalt von einer zusätzlichen Entlastung profitieren. Die monatliche Höhe des Absetzbetrags beträgt dabei bis zu 166,68 Euro. Durch die Kombination mit der Senkung der Lohnsteuer steigt somit das Netto-Gehalt der betreffenden Personen erneut an.
Doppelte Pendlerpauschale, vierfacher Pendlereuro
Von Mai 2022 bis Juni 2023 wird die Pendlerpauschale für Arbeitnehmer verdoppelt und der Pendlereuro als Steuerabsetzbetrag vervierfacht. Das bedeutet eine höhere steuerliche Entlastung für zwei Drittel des Jahres 2022, die beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden kann. Der Pendlereuro wird als Jahresbetrag ausgezahlt und beträgt in diesem Zeitraum 8 Euro pro Kilometer.
300 Euro für Home-Office
Arbeitnehmer, die im vergangenen Jahr im Home-Office tätig waren, können bis zu 100 Tage pro Kalenderjahr mit drei Euro pro Tag steuerlich absetzen. Das entspricht einer Summe von insgesamt 300 Euro. Die Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer über die Tätigkeit im Home-Office.
550 Euro Kindermehrbetrag
Falls jemand aufgrund zu geringer Lohnsteuer keinen Anspruch auf den Familienbonus Plus hat, besteht die Möglichkeit, beim Steuerausgleich den sogenannten Kindermehrbetrag geltend zu machen.
Der Kindermehrbetrag für Familien mit geringem Einkommen wird 2022 auf 550 Euro erhöht. Wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, wird dieser Betrag automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
500 Euro Teuerungsabsetzbetrag für geringes Gehalt
Der Teuerungsabsetzbetrag ist ein steuerlicher Bonus für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen. Dieser beträgt bis zu 500 Euro und wird automatisch ausgezahlt, wenn das Bruttojahreseinkommen maximal 24.500 Euro beträgt. Zusätzlich kann der Absetzbetrag auch aktiv beim Steuerausgleich beantragt werden. Pensionisten sind von dieser Regelung ausgenommen, da sie den Betrag bereits im September gemeinsam mit der Pension erhalten haben.
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