Ein Jahr nach dem Amoklauf in Graz gedenkt Österreich der elf Todesopfer – und zieht Bilanz über Maßnahmen, die sich nie mehr bewahrheiten sollen.
Ein Jahr nach dem Amoklauf am Grazer BORG Dreierschützengasse, bei dem am 10. Juni 2025 elf Menschen ums Leben kamen, erinnert Österreich an eines der schwersten Verbrechen der Zweiten Republik. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) würdigte das Datum mit deutlichen Worten: „Vor einem Jahr hat der unfassbare Amoklauf am BORG Dreierschützengasse ganz Österreich erschüttert.“ Gegenüber den Familien und Angehörigen der Opfer brachte er sein „tiefes Mitgefühl“ zum Ausdruck und betonte, dass „Menschlichkeit und Mitgefühl“ die „stärkste Antwort auf Hass und Gewalt“ seien.
Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) schloss sich dem Gedenken an und verwies auf die politische Verantwortung: „Als Politik können wir diese Tragödie nicht ungeschehen machen, aber wir können handeln.“ Außenministerin und NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger erklärte, sie sei vor allem „als dreifache Mutter zutiefst bewegt“. Sicherheit, so Meinl-Reisinger, beginne mit „guter psychischer Gesundheit“.
Politisches Gedenken
Im Ministerrat am Mittwoch ist eine Gedenkminute für die Opfer geplant. In einem Ministerratsvortrag wurde festgehalten, dass die Bluttat das Land tief erschüttert habe und zugleich verdeutlicht habe, „wie wichtig Prävention, gesellschaftlicher Zusammenhalt und der Schutz junger Menschen sind“. Das staatliche Handeln könne das erlittene Leid nicht ungeschehen machen, doch gelte es nun, „Betroffene zu unterstützen und zu begleiten“.
Die Bundesregierung verwies darauf, „umfassende Maßnahmen gesetzt“ zu haben, um „die Opfer und Hinterbliebenen zu unterstützen sowie die Sicherheit und Prävention nachhaltig zu stärken“. Das Sozialministerium richtete einen Hilfsfonds ein, über den Betroffene niederschwellig Unterstützung erhalten können. Damit soll auch die psychosoziale Versorgung vor Ort gesichert und ausgebaut werden.
Gesetzliche Maßnahmen
Darüber hinaus wurde der Ausbau der Schulpsychologie und Schulsozialarbeit vorangetrieben. Präventions- und Sicherheitskonzepte wurden überarbeitet, die Kooperation zwischen Schulen, Jugendhilfe, Polizei und psychosozialen Einrichtungen verbessert. Auch das Waffengesetz wurde verschärft, und die Unterstützung für isolierte sowie besonders gefährdete Jugendliche wurde intensiviert.
Konkret ist eine Novellierung des Verbrechensopfergesetzes geplant, die unter anderem eine Verdoppelung der Pauschalentschädigung für Schmerzengeld, erleichterte Ansprüche für vulnerable Opfergruppen sowie einen Ausbau der psychosozialen und klinisch-psychologischen Unterstützung vorsieht. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll nun in die Begutachtung gehen.
Ausdrücklich bedankte sich die Bundesregierung bei „allen Einsatz- und Rettungskräften, dem schulischen Lehr- und Verwaltungspersonal, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitswesens, den Opferhilfeeinrichtungen, den psychosozialen Unterstützungsdiensten sowie allen Personen, die sich an zivilgesellschaftlich organisierten Hilfsangeboten beteiligt haben“.