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Sicherheitslücken

Rechnungshof deckt Lücken in Österreichs Spionageabwehr auf

Rechnungshof deckt Lücken in Österreichs Spionageabwehr auf
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Österreichs Spionageabwehr hat Lücken – und der Rechnungshof benennt sie nun schonungslos.

Der Rechnungshof hat die Systeme zur Spionageabwehr in Österreich einer eingehenden Prüfung unterzogen. Der Untersuchungszeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2017 bis 2024. Auf Antrag von unter anderem NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos wurden die internen Kontrollsysteme von Innen-, Verteidigungs- und Außenministerium unter die Lupe genommen.

Alle drei Häuser verfügen über solche Systeme, die auch Elemente zur Spionageprävention enthalten, um einschlägige Risiken zu reduzieren. Zu diesen Risiken zählen der unerlaubte Abfluss von Informationen, der Zutritt nicht autorisierter Personen sowie Versuche, eigenes Personal anzuwerben. Die geopolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre hätten sich unmittelbar auf die konkrete Bedrohungslage ausgewirkt, weshalb die personellen und finanziellen Mittel zur Spionageabwehr entsprechend aufgestockt werden sollten.

Zentrale Empfehlungen

Den zentralen Empfehlungen des Rechnungshofs solle dabei besondere Aufmerksamkeit zukommen. Neben der Bereitstellung ausreichender Ressourcen spricht sich der Rechnungshof auch für Vertrauenswürdigkeitsprüfungen von Verwaltungspersonal aus. In allen drei Ministerien gilt eine personenbezogene Überprüfung als Voraussetzung für den Zugang zu sensiblen Informationen – mit einer Ausnahme: Im Innenministerium wird Verwaltungspersonal bislang nicht auf seine Vertrauenswürdigkeit geprüft.

Der Rechnungshof empfiehlt daher, eine entsprechende gesetzliche Änderung in die Wege zu leiten, um insbesondere sensible Bereiche im Verfassungsschutz besser abzusichern.

Lücken bei Vergaben

Die laufende Überwachung präventiver Maßnahmen bewertet der Rechnungshof als zentrale Führungsaufgabe. Nur durch regelmäßige Kontrollen lasse sich das erforderliche Schutzniveau dauerhaft aufrechterhalten. Kritisch angemerkt wird zudem, dass externe Dienstleister bei bestimmten Vergaben bisher nicht auf Grundlage nachrichtendienstlicher Erkenntnisse überprüft werden können.

Wenn wesentliche Sicherheitsinteressen berührt sind, solle dies künftig bereits in einem frühen Stadium der Vergabe möglich sein. Darüber hinaus bestünden die bereits 2021 beanstandeten Unterschiede bei der elektronischen Verarbeitung klassifizierter Informationen nach wie vor.

Eine Harmonisierung der entsprechenden Rechtsgrundlagen wäre aus Sicht des Rechnungshofs wünschenswert.

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KO KOSMO-Redaktion
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