Unzulässige Preiserhöhung kostet EVN Millionen: Über 300.000 Haushalte haben jetzt Anspruch auf Entschädigung – bis zu mehrere hundert Euro pro Kunde sind möglich.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Wien steht mehr als 300.000 Haushalten eine finanzielle Entschädigung vom Energieversorger EVN zu. Der Grund: Eine vom Gericht als unzulässig eingestufte Preiserhöhung aus dem Jahr 2022. Betroffene Kunden können nun mit Ausgleichszahlungen von bis zu mehreren hundert Euro rechnen, müssen jedoch rasch aktiv werden, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Die Kompensation erfolgt wahlweise durch direkte Geldzahlungen oder als Gutschrift im Bonuspunkteprogramm des Energieunternehmens. Interessierte Verbraucher haben bis zum 31. Juli Zeit, ihren Antrag über die Internetseite des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) einzureichen.
Rechtlicher Hintergrund der Entschädigungszahlungen ist die gerichtliche Feststellung, dass die von der EVN verwendete Preisanpassungsklausel rechtswidrig war. Diese hatte als Grundlage für die im September 2022 durchgeführte Preiserhöhung gedient. Der nun erzielte Vergleich, der auf eine Klage des VKI zurückgeht, soll die dadurch entstandenen Mehrkosten für Strom und Erdgas ausgleichen.
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Betroffene Tarife
Die EVN wird Anfang Mai 2025 Informationsschreiben an alle betroffenen Haushalte versenden. Der Vergleich kommt nicht nur aktuellen, sondern auch ehemaligen Kunden zugute. Die individuelle Entschädigungshöhe variiert je nach persönlichem Verbrauch. Betroffen sind Kunden mit den Tarifen Optima Strom, Optima Eco, Optima Natur, Optima Eco Natur, Optima Gas und Optima Biogas.
Stefan Schreiner vom VKI prognostiziert Ausgleichszahlungen beziehungsweise Bonuspunkte „im Gegenwert von mehreren Hundert Euro“. EVN-Vertreter Herwig Hauenschidl bezeichnet den Vergleich als „gute Lösung im Sinne unserer Kundinnen und Kunden“, fordert jedoch gleichzeitig „dringend Rechtssicherheit für notwendige Preisanpassungen“. Das in Vorbereitung befindliche Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) müsse „endlich die nötige Klarheit“ schaffen.
Das geplante neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) zielt tatsächlich darauf ab, solche Streitfälle künftig zu vermeiden. Es soll strengere Transparenz- und Informationspflichten bei Preisanpassungen vorschreiben und dadurch sowohl Verbrauchern als auch Energieunternehmen mehr Rechtssicherheit bieten.
Entschädigungshöhe
Die exakte Höhe der Entschädigung wird individuell nach Antragstellung bekanntgegeben. Ein durchschnittlicher Haushalt, der bis zum 1. April 2023 einen der betroffenen Tarife nutzte, erhält für Strom 2500 EVN Bonuspunkte oder alternativ 50 Euro. Für Gas beläuft sich die Entschädigung auf 16.750 EVN Bonuspunkte beziehungsweise 335 Euro. Das Energieunternehmen verspricht, Bonuspunkte und Ausgleichszahlungen innerhalb von acht Wochen gutzuschreiben oder zu überweisen.
Der EVN-Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Entschädigungsfälle ein. 2023 mussten auch die Salzburg AG und Wien Energie Rückzahlungen oder Gutschriften an hunderttausende Kunden leisten. Der Grund war in diesen Fällen ebenfalls rechtliche Mängel bei Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verbraucherexperten empfehlen allen Kunden österreichischer Energieversorger, ihre Rechnungen und Vertragsänderungen genau zu prüfen.