Am 31. Oktober ziehen wieder Kinder in gespenstischen Kostümen durch die Straßen und fordern „Süßes oder Saures“. Trotz all des Spaßes sollte die Sicherheit oberste Priorität haben. Insbesondere für Eltern und Begleitpersonen, die eine wesentliche Rolle bei der Gewährleistung des Schutzes der Kinder einnehmen.
Sichtbarkeit durch Reflektoren
Die Wichtigkeit von Reflektoren wird durch den ÖAMTC hervorgehoben: Untersuchungen zeigen, dass Personen mit Reflektoren bereits aus 130 Metern sichtbar sind, während dunkel gekleidete Personen erst aus etwa 25 Metern erkannt werden. „Mit reflektierenden Elementen an Kostümen und Naschereien-Taschen sind selbst schwarz gekleidete Vampire und Hexen deutlich besser sichtbar“, erklärt Nikolaus Authried, Rechtsberater des ÖAMTC. Besonders praktisch seien Reflektor-Armbänder und reflektierende Sticker.
Sicherheit im Straßenverkehr
Im Ortsgebiet sollten FußgängerInnen stets den Gehsteig nutzen. Auf Straßen ohne Gehsteig wird empfohlen, am äußersten linken Fahrbahnrand zu gehen. Bei Dunkelheit ist es essenziell, gut sichtbar zu sein. AutofahrerInnen sollten langsam fahren und ausreichend Abstand halten. Auch wenn FußgängerInnen die Straße außerhalb von Zebrastreifen überqueren dürfen, haben sie keinen Vorrang vor dem fließenden Verkehr.
Besondere Vorsicht ist bei Kindern geboten, da sie schwerer vorhersehbar sind. „Kinder sind vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen – auch in Begleitung von Erwachsenen müssen FahrzeugführerInnen besonders aufmerksam sein“, so Authried. Die frühe Dämmerung und die düsteren Kostüme können Kinder schnell im Dunkeln verschwinden lassen.
Vandalismus
Neben dem Straßenverkehr ist auch Vandalismus eine Herausforderung zu Halloween. Sprühschäden an Fahrzeugen können hohe Säuberungskosten verursachen. Nach österreichischem Recht sind Kinder ab 14 deliktsfähig und haften selbst für verursachte Schäden. Bei jüngeren Kindern kann die Haftung auf Eltern übergehen, wenn ihre Aufsichtspflicht verletzt wurde. Eine private Haftpflichtversicherung kann in solchen Fällen hilfreich sein.
Verkehrsberuhigte Zonen
Verkehrsberuhigte Zonen sind ideal für die Halloween-Touren der Kinder. Marion Seidenberger, Verkehrspsychologin beim ÖAMTC, warnt jedoch, dass die Gruppendynamik bei 9- bis 13-Jährigen ein trügerisches Sicherheitsgefühl hervorrufen kann.
Auch immer mehr Erwachsene feiern Halloween. Wer als AutofahrerIn kostümiert unterwegs ist, sollte darauf achten, dass die Verkleidung weder die Sicht noch die Wahrnehmung beeinträchtigt. „Das ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar“, betont Seidenberger. Eine klare Planung für die Heimfahrt bei beabsichtigtem Alkoholkonsum, beispielsweise mit einem Taxi, ist unerlässlich.
E-Scooter-NutzerInnen und Radfahrer
Abschließend ein Tipp für alle RadfahrerInnen und E-Scooter-NutzerInnen: Eine vollständige und funktionierende Beleuchtung ist unerlässlich. Reflektierende Materialien erhöhen die Sichtbarkeit, ersetzen jedoch nicht die vorgeschriebene Beleuchtung. Mit diesen Maßnahmen kann Halloween für alle ein sicheres und fröhliches Ereignis werden.
Quelle: ÖAMTC