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EXPERTE ERKLÄRT

Impfpflicht? Hier könnte die Vakzine Voraussetzung werden

KOSMO-Montage (FOTOS: iStockphotos)

Eine generelle Impfpflicht ist in Österreich nicht geplant. Allerdings könnten Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen ihren Kunden den Zugang ohne Corona-Impfung verwehren. Ein Experte erklärt, wo das der Fall sein könnte.

Johannes Loinger, Vorsitzender des Vorstandes der Rechtsschutzversicherung D.A.S. erklärte am Dienstag, dass Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen Nicht-Geimpften den Zutritt verweigern könnten – und das wäre sogar rechtlich erlaubt. Eine generelle Impfpflicht ist in Österreich ja derzeit nicht vorgesehen, in einigen Bereichen seien Einschränkungen jedoch denkbar, so der Experte. Dies sie allerdings nur rechtens, wenn die Impfung auch tatsächlich vor der Übertragung des Virus schützt. Doch davon gehen Experten derzeit aus.

Unternehmen wie die ÖBB oder die Wiener Linien, wo es keine Alternativen gibt, dürften Kunden in keinem Fall ihre Dienstleistung verweigern, erklärte Loinger. Aber: „Verhindert das Vakzin die Übertragung auf andere, wie aktuell von den Experten angenommen, dann dürfte die Interessensabwägung wohl eher für Unternehmen und Arbeitgeber ausfallen.“ Heißt im Klartext: In Lokalen, Hotels oder Reiseunternehmen seien laut dem Experten Einschränkungen für Nicht-Geimpfte durchaus denkbar.

Impfung als Voraussetzung fürs Fliegen?
Aber auch in anderen Bereichen sei eine Quasi-Impfpflicht möglich. Denn private Firmen dürfen nach sachlich gerechtfertigten Kriterien in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festschreiben, unter welchen Voraussetzungen man ihre Dienste in Anspruch nehmen kann.  „Gerade in der Luftfahrt, wo sich mehrere Personen auf engem Raum in Innenräumen aufhalten, wäre die sachliche Rechtfertigung für den Ausschluss nicht geimpfter Personen vermutlich gegeben“, erklärt Loinger die Sachlage. Die Fluglinie Qantas hat diesen Schritt bereits angekündigt.

Impf-Gegnern könnten auch Kündigungen drohen
Loinger geht auch davon aus, dass ein Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Kündigungen aussprechen oder die Einstellung von Arbeitnehmern verweigern darf, wenn sich jemand nicht impfen lassen will. Grundsätzlich müsse es aber immer eine Abwägung zwischen der unternehmerischen Freiheit und dem Recht der Mitarbeiter auf einen unversehrten Körper geben.


So könnte sich der Experte aber beispielsweise eine Impfpflicht für Angestellte in Schlüsselpositionen vorstellen, deren Ausfall einen schweren wirtschaftlichen Schaden verursachen würde. Ganz allgemein gelte: „Bietet die Corona-Impfung auch Fremdschutz, ist eher davon auszugehen, dass Unternehmer weitreichende arbeitsrechtliche Befugnisse haben und die Abwägung zu ihren Gunsten ausfallen wird. In diesen Fällen könnten Betriebe unter Umständen Mitarbeiter kündigen oder nicht neu aufnehmen, sofern sie sich nicht impfen lassen und keinen Schutz nachweisen“, schreibt Loinger. Davon könnten aber nur Berufsgruppen mit nahem oder direktem Körperkontakt betroffen sein, etwa Kellner, Busfahrer, Friseure und Personal im Gesundheitswesen.

Im öffentlichen Sektor wiederum, etwa für Lehrer, Ärzte oder Kindergartenpädagogen in öffentlichen Kindergärten, bräuchte es klare rechtliche Vorgaben, um eine Impfung verlangen zu können, so Loinger abschließend.

Quellen und Links: