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Inflation

Inflationsanpassung und neuer Bonus ab Jänner

(FOTO: iStock/© Viktor Kintop)
(FOTO: iStock/© Viktor Kintop)

Die türkis-grünen Regierungsparteien haben sich nun auf die Anpassung der Inflation bei der Pensionsauszahlung geeinigt. Ab 2023 gibt es etwa für Mindestpensionisten rund 10,2 Prozent mehr aufs Konto.

Nächstes Jahr soll es eine breite Inflationsanpassung geben. Zumindest für Pensionisten. Denn die türkis-grüne Regierung hat sich auf eine Anpassung der Pensionen geeinigt. Demnach ist ab 2023 eine eine Erhöhung der Pensionen geplant – mit sozialer Staffelung. Heißt: Mindestpensionisten erhalten eine Pensionserhöhung von 10,2 Prozent. Die meisten Pensionisten erhalten allerdings eine mittelständische Rente. Diese werden mit 8,2 Prozent erhöht.

Bei Pensionisten, die einen Betrag ab 2.360 Euro erhalten, wird sich die Erhöhung im gesetzlichen Rahmen der Pensionserhöhung befinden: dabei kann man mit 5,8 Prozent mehr rechnen.

Direktzahlung im März

Im März soll noch eine steuer- und abgabenfreie Direktzahlung an Pensionisten fließen. Dabei soll sich die Zahlung nach der eigentlichen Höhe der Pension richtigen. 30 Prozent der Brutto-Pension sollen es werden. Allerdings nur bis zu einer Bruttopension von 2000 Euro. Wer monatlich mehr erhält, bekommt eine gestaffelte Direktzahlung (Einschleifregelung). Maximal sollen 500 Euro ausbezahlt werden. Pensionen bis maximal 2500 Euro brutto werden berücksichtigt.

Fakten zur Pensionserhöhung 2023

  • 5,8 % für alle Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung entsprechend dem gesetzlichen Anpassungsfaktor (Inflation August 2021 – Juli 2022) Ausnahme: ab 5670 Euro Pension Pauschalbetrag von 329 Euro

  • Ausgleichszulage: Erhöhung 5,8 % plus 20 Euro monatlicher Pauschalbetrag entspricht 7,8 % Erhöhung Ausgleichszulagen-Richtsatz steigt von 1030 auf 1110 Euro pro Monat

  • Direktzahlung: 30 % der Pensionsleistung bzw. Ausgleichszulage 2023, max. 500 Euro (voller Betrag bis 2000 Euro Bruttopension 2023, Ausschleifregelung bis 2500 Euro)
    Auszahlung im März 2023

  • Neuregelung der aliquoten Erhöhung für Neupensionist:innen des Jahres 2022 jede:r Neupensionist:in erhält mindestens die halbe Pensionserhöhung

Rechenbeispiele 2023

  • + 10,2 % für Pensionsbezieher:innen mit Ausgleichszulage circa 200.000 Personen, 9 % aller Pensionist:innen
  • + 8,2 % für Pensionen bis 1700 Euro brutto circa 1,2 Millionen Personen, 53 % aller Pensionist:innen

  • + 8,2 % bis + 5,8 % degressiv von 1700 bis 2360 Euro brutto circa 400.000 Personen, 18 % aller Pensionist:innen

  • + 5,8 % für Pensionen von 2360 bis 5670 Euro brutto circa 400.000 Personen, 18 % aller Pensionist:innen