Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Nach Assad-Sturz

Jetzt doch: Österreich schiebt erstmals straffälligen Syrer in Heimat ab

Jetzt doch: Österreich schiebt erstmals straffälligen Syrer in Heimat ab
Symbolfoto. FOTO: iStock/Arkadiusz Warguła
3 Min. Lesezeit |

Österreich schreibt Geschichte in der europäischen Abschiebepolitik: Nach 15 Jahren wurde erstmals wieder ein straffälliger Syrer direkt in sein Heimatland zurückgeführt.

Am Donnerstag wurde erstmals seit 15 Jahren ein straffällig gewordener syrischer Staatsbürger in sein Heimatland abgeschoben. Diese Maßnahme, die vom Innenministerium bekanntgegeben wurde, markiert einen Wendepunkt in der europäischen Abschiebepolitik, da Österreich damit nach eigenen Angaben das erste Land in Europa ist, dem eine direkte Rückführung eines syrischen Straftäters nach Syrien gelungen ist.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) betonte die Signalwirkung dieser Maßnahme: „Die heute durchgeführte Abschiebung ist Teil einer harten und damit gerechten Asylpolitik.“ Es ist ein starkes Signal, dass Österreich verurteilte Straftäter konsequent außer Landes bringt, jetzt auch wieder nach Syrien. Diesen eingeschlagenen Weg werden wir mit harter Arbeit und Nachdruck fortsetzen.

Syrisches Rückkehrprogramm

Die Grundlagen für diese Abschiebung wurden bereits im Dezember 2024 geschaffen, unmittelbar nachdem das Assad-Regime (Regierung unter Baschar al-Assad) gestürzt war. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hatte auf Anweisung des Ministers ein umfassendes Rückkehr- und Abschiebeprogramm entwickelt. Dieses umfasst auch verstärkte Rückkehrberatung, die bereits Wirkung zeigt: Seit dem Regimewechsel in Syrien haben mehr als 350 Syrer das Land verlassen – deutlich mehr als im gesamten Jahr 2023, als die Zahl bei 200 Ausreisen lag.

Die Priorität der österreichischen Behörden liegt jedoch auf der Abschiebung von Straftätern. Ein entscheidender Durchbruch gelang Ende April 2025 bei einem Treffen zwischen Karner, seiner damaligen deutschen Amtskollegin Nancy Faeser und dem syrischen Innenminister.

Die für vergangene Woche geplante Abschiebung musste allerdings zunächst verschoben werden, da der Luftraum über Syrien aufgrund der Eskalation des Nahost-Konflikts vorübergehend gesperrt war.

Rechtliche Grundlagen und internationale Resonanz

Die rechtliche Basis für die Abschiebung bilden Vereinbarungen, die nach dem Treffen der Innenminister Ende April 2025 getroffen wurden. Entscheidend war dabei die Bereitschaft der neuen syrischen Regierung, Straftäter zurückzunehmen und entsprechende Rückreisedokumente auszustellen. Laut Innenministerium steht die Maßnahme im Einklang mit nationalem sowie europäischem Recht.

International wurden die österreichischen Bemühungen bisher mit Zurückhaltung aufgenommen. Menschenrechtsorganisationen äußern Bedenken hinsichtlich der Sicherheitslage in Syrien, trotz des Regimewechsels. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte jedoch keinen Abschiebungsstopp verhängt, was den Weg für die Durchführung freimachte.

Experten beobachten mit Interesse, ob andere europäische Länder dem österreichischen Beispiel folgen werden. Deutschland, das beim entscheidenden Treffen mit der syrischen Übergangsregierung vertreten war, hat bislang noch keine vergleichbaren Maßnahmen angekündigt, prüft aber ähnliche Schritte.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen