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Arbeitsmarkt

Kein Job? Kein Geld! AMS verhängt tausende Sperren bei Verweigerern

Kein Job? Kein Geld! AMS verhängt tausende Sperren bei Verweigerern
FOTO: zVg.
2 Min. Lesezeit |

Im Jahr 2025 verhängte das Arbeitsmarktservice insgesamt 162.391 temporäre Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Diese Zahl bewegt sich etwa auf dem Niveau des Jahres 2024. Der Wiener AMS-Landesgeschäftsführer Winfried Göschl plädierte laut einem Bericht der „Presse“ für ein härteres Vorgehen in Fällen vollständiger Arbeitsverweigerung.

Rund die Hälfte der verhängten Sanktionen betraf weniger schwerwiegende Verstöße: 52.302 Fälle wegen versäumter Kontrolltermine und 29.206 aufgrund von Selbstkündigungen. Bei Letzteren wurde ein Rückgang von 2,5 Prozent verzeichnet, was Experten mit der schwächelnden Konjunktur in Verbindung bringen. Etwa 80.000 Sanktionen betrafen mangelnde Arbeitswilligkeit – darunter 43.206 Fälle, in denen Betroffene tageweise Schulungen fernblieben, sowie 35.944 sechswöchige Bezugssperren wegen abgelehnter Jobangebote oder Schulungsmaßnahmen beziehungsweise vereitelter Arbeitsaufnahmen.

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Wirtschaftliche Faktoren

Die wirtschaftliche Gesamtsituation wird als Grund für die stagnierende Zahl der Sanktionen angeführt. Da die verfügbaren offenen Stellen 2025 um elf Prozent auf rund 83.000 zurückgingen, während gleichzeitig die Arbeitslosigkeit anstieg, verfügte das AMS über weniger Möglichkeiten, Arbeitslose zur Annahme von Beschäftigungsangeboten zu bewegen.

Göschls Kritik

Die Fälle vollständiger Arbeitsverweigerung, bei denen der Leistungsbezug komplett eingestellt wird, stiegen im Jahresvergleich um 17 Prozent auf 1.733. In einem Gespräch mit der Presse bemängelte AMS-Wien-Chef Göschl, dass der Anspruch derzeit bereits nach einmonatiger Beschäftigung wieder erworben werden könne. „Das sehen wir kritisch“, erklärte Göschl. In der Vergangenheit sei hierfür der Erwerb eines vollständig neuen Anspruchs erforderlich gewesen.

Zudem kritisierte er die Hürden bei der Verhängung von Sanktionen, da die Beweislast beim AMS liege und Verfahren keine formalen Fehler enthalten dürften.

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KO KOSMO-Redaktion
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