Start News Chronik
Zahnkorrektur

Klage: Dr Smile muss 77.500 Euro Strafe zahlen

Das Unternehmen, bekannt unter der Formuliereung
Das Unternehmen, bekannt unter der Formuliereung "Dr Smile", muss nun eine Strafzahlung in Höhe von 77.500 Euro leisten. (FOTO: iStock/Alvaro Moreno Perez/KOSMO)

Das Bezirksgericht (BG) Donaustadt verhängt eine Strafe in Höhe von 77.500 Euro über die Urban Technology GmbH, die unter der Marke „Dr Smile“ auftritt. Grund ist ein Verstoß gegen einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich.

TV-Werbungen, Facebook Ads, Instagram Werbung. Viele von uns kennen das Unternehmen, das unter dem Namen „Dr Smile“ bekannt ist, mindestens durch das ausgefeilte Marketing. Die Urban Technology GmbH, wie sie eigentlich heißt, muss nun eine gerichtlich angeordnete Strafe in Höhe von 77.500 Euro zahlen. Was war passiert?

Klage vom Verein für Konsumenteninformation

Im Herbst 2020 wurde das Unternehmen vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) verklagt, weil es Ratenzahlungsmodelle für Zahnbehandlungen ohne Angabe gesetzlich vorgeschriebener Informationen beworben hatte. Im Frühjahr 2021 kam es zu einem gerichtlichen Vergleich, in dem sich das Unternehmen verpflichtete, diese Geschäftspraktik zu unterlassen.

Der VKI hat insgesamt 155 Verstöße gegen den gerichtlichen Vergleich zwischen dem Unternehmen Dr Smile und dem VKI festgestellt. Diese Verstöße fanden von April bis August 2022 statt. Der Großteil mittels Fernsehwerbung. Die TV-Spots warben mit dem Slogan „ab 33 € mtl*, während der Hinweis auf den effektiven Jahreszinssatz und den Gesamtpreis lediglich für 2 Sekunden in kleiner Schrift eingeblendet wurde. Es gab keine akustischen Hinweise auf weitere Informationen außer der monatlichen Rate. Der effektive Jahreszinssatz betrug 10,28 Prozent und der Gesamtpreis belief sich auf 2.376 Euro.

Der VKI brachte daraufhin einen Exekutionsantrag ein woraufhin das BG Donaustadt die Geldstrafe in Höhe von 77.500 Euro anordnete. Ausschlaggebend sind dabei die Anzahl der Verstöße, welche das BG als hartnäckiges Zuwiderhandeln des Unternehmensbezeichnete.

Zahnprobleme lähmen halbes Gesicht einer Patientin

Die österreichische Exekutionsordnung sieht eine Höchststrafe von 100.000 Euro je Exekutionsantrag vor. Es ist erfreulich, dass das Gericht hier eine recht hohe Strafe verhängt hat. Das Unternehmen hat Rekurs gegen den Beschluss eingelegt. Wir hoffen aber, dass die nächste Instanz die Strafhöhe bestätigt, damit die Strafe auch eine entsprechende abschreckende Wirkung entfalten kann„, erläutert Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

Im Moment sind leider keine Umfragen verfügbar.

Quelle: ots VKI