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Krank im Urlaub? So nutzen Sie die E-Card am Balkan richtig

(FOTO: iStock/Dreamer4787/chipkarte.at)
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Im Urlaub krank zu werden ist nicht nur unangenehm sondern kann auch teuer werden. Welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit man den Arzt nicht privat zahlen muss, verrät KOSMO hier.

Kein Mensch möchte im Urlaub krank werden, doch passiert das Unvermeidliche, kann es teuer werden. Die Vielfalt an medizinischen Risiken – von Lebensmittelvergiftungen über Mopedunfällen bis hin zu Sonnenstichen – kann schnell zu kostspieligen medizinischen Behandlungen führen. Dabei gibt Josef Fraunbaum, Sozialrechtsspezialist der Arbeiterkammer Niederösterreich, einen wertvollen Rat: „Die E-Card gilt nur bei Ärzt:innen und in Krankenhäusern, die einen Kassenvertrag haben“.

E-Card am Balkan

Die europäische Krankenkasse, repräsentiert durch die E-Card, ist vermeintlich ein universeller Schutz. Während sie in der EU und fast allen europäischen Nicht-EU-Ländern anerkannt wird, enthüllt ein genauerer Blick eine kompliziertere Wirklichkeit. „In Serbien, Bosnien und Montenegro müssen Sie die Karte vor einer Behandlung beim zuständigen Sozialversicherungsträger vorlegen und sich einen ortsüblichen Behandlungsschein holen“, erklärt Fraunbaum die feinen Unterschiede.

In der Türkei etwa findet die E-Card keinen Gebrauch. Dort ist stattdessen ein Betreuungsschein erforderlich, der beim Arbeitgeber oder bei der ÖGK beantragt werden kann. Im Anschluss muss dieser gegen eine lokale Krankenschein-Entsprechung eingetauscht werden.

Arztrechnungen im Urlaub

Die Realität sieht oft so aus, dass man in Ländern, in denen die E-Card nicht akzeptiert wird, zunächst selbst in die Tasche greifen muss, um Arztrechnungen zu begleichen. Im Nachhinein erstattet die heimische Krankenversicherung bis zu 80% der Kosten, die bei vergleichbaren Behandlungen zu Hause angefallen wären. Fraunbaums Empfehlung lautet daher: „Erkundigen Sie sich, ob Sie über ihre Kreditkarte oder ihren Automobilclub unfall- und krankenversichert sind“. Für all jene, die kein Risiko eingehen möchten, empfiehlt der Sozialrechtsexperte, eine private Reiseversicherung für die Urlaubszeit abzuschließen. Selbst in Ländern, in denen die E-Card anerkannt wird, können Selbstbehalte oder Vorauszahlungen anfallen.

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Es ist wichtig, eine detaillierte Rechnung zu verlangen, die alle erbrachten Leistungen und Medikamente, Namen und Adresse des Behandelnden sowie Steuern und Abgaben enthält. Je detaillierter die Rechnung, desto größer die Erstattungsmöglichkeiten durch die Krankenkasse. Es wird empfohlen, die Rechnung in Deutsch oder Englisch ausstellen zu lassen und zusammen mit dem Zahlungsbeleg einzureichen.

Sandra Plesser
Als zweites Kind jugoslawischer Gastarbeiter wurde Sandra in Wien geboren und studierte Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Während ihrer Tätigkeit als Redakteurin bei Advanced Photoshop, mokant und Der Standard baute sie mittels Weiterbildungen ihr Wissen im Bereich Social Media-, Content- und Veranstaltungsmanagement aus. Nach drei Jahren in der Eventorganisation widmet sie sich bei KOSMO wieder ihrer Passion: dem Journalismus.