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DATENSCHUTZ

e-Card: Aus für elektronische Rezepte

iStock/SARINYAPINNGAM
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Seit 01. Juli können Ärzte keine Rezepte mehr per E-Mail oder Fax an die Apotheke schicken – aus Datenschutzgründen. Das Gesundheitsministerium ließ die coronabedingte Sonderregelung, ohne Vorab-Info, auslaufen.

Das Gesundheitsministerium führte die Sonderregelung als Präventionsmaßnahme zu Beginn der Pandemie ein. Damit konnte der Patientenverkehr in den Praxen deutlich verringert werden. Menschen mit einer dauerhaften Medikamenteneinnahme kam das System zugute: es mussten keine Arztbesuche mehr getätigt werden, um ein Rezept für das sowieso schon bekannte Medikament abzuholen. Eine Zeitersparnis für Arzt und Patient.

Privatärzte und Wahlärzte

Aufgrund des Ärztemangels, der in Österreich schon länger anhält und in Zukunft auch noch anhalten wird, werden Wahl- und Privatärzte immer essentieller. Diese haben allerdings meist keinen Zugang zu e-Rezepten oder ELGA-Daten (Elektronische Gesundheitsakte Österreich). „In Zeiten steigender Corona-Zahlen ist das nichts anderes als ein bösartiger Schildbürgerstreich“, sagt ein AKH-Arzt dem Kurier. Ebenso erzählt er, dass er nicht einmal im AKH einen Zugriff auf die elektronischen Rezepte hätte.

Gesundheitstelematikgesetz 2012

Grundlage ist das Gesundheitstelematikgesetz. Unter Paragraph sechs ist die Vertraulichkeit geregelt. Hier wurde festgehalten, dass medizinische Daten, die elektronisch übermittelt werden, verschlüsselt werden müssen. Dieser Punkt trat in der Sonderregelung außer Kraft, womit die Rezept-Übermittlung an Apotheken möglich wurde.

Thomas Holzgruber, Kammeramtsdirektor der Wiener Ärztekammer, bedauert, dass es zwischen Gesundheitsministerium und der Kammer nie Gespräche zu dieser Regelung gab. Daher ist die Ärztekammer davon ausgegangen, dass die Regelung weitergeführt wird. Nun muss sich die Ärztekammer dafür einsetzen, dass de Sonderregelung wieder aufgenommen wird.

Quelle: ris.bka.gv.at, kurier.at