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URTEIL

Kroatisches Gericht entscheidet: Adoption für Homosexuelle erlaubt

(FOTO: iStockphoto)

In Kroatien hat ein Gericht entschieden, dass gleichgeschlechtige Paare künftig Kinder adoptieren können. Die LGBTIQ-Vereinigung „Regenbogenfamilien“ spricht von einer „historischen“ Entscheidung.

Das Verwaltungsgericht in Zagreb stellte in einem konkreten Fall fest, dass homosexuelle Lebenspartner in Adoptionsverfahren nicht diskriminiert werden dürfen. Das gab die LGBTIQ-Vereinigung „Regebogenfamilien“ am Mittwoch laut Medien bekannt. Das noch nicht rechtskräftige Urteil wurde als „historisch“ bezeichnet. Nun steht gleichgeschlechtlichen Paaren in Kroatien die Möglichkeit für eine Familiengründung offen.

Erfreut und überrascht über das Urteil
Der Vorsitzende der LGBTIQ-Vereinigung, Daniel Martinović: „Dieses historische Urteil öffnet die Türen für alle schwulen und lesbischen Paare in Kroatien, die Adoptiveltern werden wollen. Es bestätigt, dass Lebenspartner in allen Verfahren die gleichen Rechte wie Ehepaare genießen müssen.“ Die Entscheidung sei in Einklang mit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung der kroatischen Verfassung. Nun hofft Martinović, dass das Familien- und Sozialministerium keine Beschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil einreichen werde.

Die Vereinigung zeigte sich überrascht über den Ausgang des Gerichtsverfahrens. Man habe mit einer langen „rechtlichen Odyssee“ gerechnet und sich schon darauf eingestellt, , vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ziehen zu müssen, erklärt Martinović. Das Verwaltungsgericht in Zagreb habe jedoch das Richtige getan und sei der kroatischen Verfassung, internationalen Konventionen und den Gesetzen gefolgt, fügte er hinzu.

Rechtsstreit: Adoption für Einzelpersonen, aber nicht für Homosexuelle
Im Jahr 2016 kam der Stein ins Rollen, nachdem ein homosexuelles Paar eine Absage auf ihren Adoptionsantrag bekommen hat. Der Grund für die Ablehnung war laut der zuständigen Behörde, dass das Paar in einer Lebenspartnerschaft lebt. „Absolut absurd“, wie die Vereinigung „Regenbogenfamilien“ auf ihrer Internetseite betonte, denn: In Kroatien ist es auch Einzelpersonen erlaubt Kinder zu adoptieren.

Die beiden Lebenspartner, die nun vor Gericht gewonnen haben, hatten im vergangenen Herbst als erstes homosexuelles Paar in Kroatien zwei Kinder in Pflege aufgenommen. Dies war möglich, nachdem dasselbe Paar zuvor den Weg für homosexuelle Pflegeeltern in Kroatien erkämpft hatte. Das Verfassungsgericht stellte damals vor einem Jahr fest, dass die bisherige Gesetzeslage Homosexuelle übergangen und somit diskriminiert habe. Das Höchstgericht wies die zuständigen Gerichte an, das Pflegegesetz so auszulegen, dass alle Menschen die gleichen Rechte hätten, Pflegeeltern zu werden.

„Alle müssen die gleichen Rechte haben“
„Seit fünf Jahren wiederholen wir das Gleiche: Die Bürger und Bürgerinnen Kroatiens dürfen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität nicht diskriminiert werden. Alle müssen die gleichen Rechte haben“, sagte Martinović. Und weiter: „Ungeachtet dessen, ob wir Steuern zahlen müssen, einen Job suchen oder Pflege- oder Adoptiveltern werden möchten – die Tatsache, dass wir schwul, lesbisch, bisexuell oder heterosexuell sind, dürfte dabei keine Rolle spielen. Die Eignung einer Person für Adoption sollte von Experten, nicht von der Politik beurteilt werden“, sagte er abschließend.

Das mehrheitlich katholisch und streng konservativ geprägte Kroatien hatte 2013 die Ehe in einem Verfassungsreferendum als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert und damit de facto gleichgeschlechtliche Ehen verboten. Nach dem Beitritt zur EU führte das Land 2014 eingetragene Partnerschaften für Homosexuelle ein. Damit wurden die Rechte der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit der traditionellen Ehe überwiegend gleichgestellt, außer beim Adoptionsrecht – bis jetzt.

Quellen und Links: