Angeklagt wegen Besitzes und Herstellung von 76.000 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten, wurde der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister zu einer bedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Trotz der Schwere der Vorwürfe bleibt er ein freier Mann. Er darf sogar auf Urlaub fahren.
Am Dienstag wurde ein Urteil gefällt, das für viele ein Schlag ins Gesicht war. Florian Teichtmeister, einst gefeierter Schauspieler am Burgtheater, stand wegen des Besitzes und der Herstellung von kinderpornografischen Inhalten vor Gericht. Die Anklage: 76.000 Dateien, die den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen darstellen. Nach nur 40-minütiger Beratung der Schöffen wurde Teichtmeister zu einer bedingten Haftstrafe von zwei Jahren und einer bedingten Einweisung mit einer fünfjährigen Probezeit verurteilt. Ein Urteil, das im Gerichtssaal für ein Raunen sorgte.
Justizministerin Zadic
In der politischen Landschaft Österreichs war die Verschärfung des Strafmaßes für solche Vergehen bereits im Gespräch. Die Regierung plante, noch vor dem Sommer eine Gesetzesänderung zu beschließen, die eine Mindeststrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft für den Besitz von Kinderpornografie vorsieht. Die Begutachtungsfrist für die Neufassung des § 207 a des Strafgesetzbuchs endete am 12. Mai, doch Justizministerin Alma Zadic brachte die Novelle nicht im Nationalrat ein. Eine Entscheidung, die schon damals für Kritik sorgte und nun, nach dem milden Urteil gegen Teichtmeister, noch einmal verstärkt wird.
Gesetzesverschärfung erst im Herbst
Die geplante Gesetzesverschärfung sollte im Herbst nachgeholt werden. Bei ähnlichen Fällen in der Zukunft kann somit mit einem härteren Urteil gerechnet werden. Allerdings hätte auch eine frühere Verabschiedung der Gesetzesnovelle keine Auswirkungen auf das Urteil im Fall Teichtmeister gehabt. Die höheren Haftstrafen wären erst ab dem 1. Oktober 2023 in Kraft getreten.
Teichtmeister Urteil steht fest: zwei Jahre bedingte Haft
Die Verzögerung bei der Umsetzung der Gesetzesänderung hat zu einem Verlust von wichtigen Monaten geführt, in denen möglicherweise andere Täter nach dem alten Gesetzestext zu milde verurteilt wurden.
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