Florian Teichtmeister, der Schauspieler im Mittelpunkt eines aufsehenerregenden Gerichtsverfahrens, erhält eine überraschende Entscheidung. Zwei Jahre bedingte Haft – ein Quasi-Freispruch.
Der Schauspieler Florian Teichtmeister bekannte sich vor dem Straflandesgericht in Wien schuldig und gestand sämtliche Vorwürfe ein. Ein Gerichtspsychiater betonte, dass Teichtmeister eine echte Chance für einen Neuanfang habe und eine bedingte Einweisung möglich sei.
Schlussplädoyer
In seinem Schlussplädoyer betonte Teichtmeisters Verteidiger, dass aufgrund des reumütigen Geständnisses die Schuldfrage nicht mehr diskutiert werden müsse. Die Schöffen hatten nun lediglich über die Strafhöhe und die Art der Unterbringung zu entscheiden.
„eine letzte Chance“
Teichtmeister, der seit zwei Jahren psychiatrische und therapeutische Behandlungen in Anspruch nimmt und freiwillig Drogenscreenings am AKH absolviert, bat vor Gericht um „eine letzte Chance“. Das Gericht verhängte schließlich eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und ordnete eine dreijährige Probezeit an, in der Teichtmeister einer Therapie und engmaschigen Kontrollen, einschließlich Drogen- und Alkoholkontrollen, unterliegt. Der Richter begründete das Urteil damit, dass trotz der zweifelsfreien Taten die Kooperation und das Geständnis von Teichtmeister mildernd berücksichtigt wurden, und dass er eine schwierige Phase durchlebt habe, begleitet von sozialer Ächtung und medialer Vorverurteilung.
Causa Teichtmeister: erster Gerichtstag beginnt mit Demonstrationen
Teichtmeister akzeptierte das Urteil, während die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, und somit ist das Urteil vorläufig nicht rechtskräftig.
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