Vorhang auf für ein dunkles Drama. Der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister steht heute vor dem Wiener Landesgericht. Der Vorwurf: Besitz und Herstellung von insgesamt 76.000 Dateien, die Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zeigen.
Das Gericht wird heute zur Hochsicherheitszone. Polizeibeamte in Uniform und in Zivil sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Verhandlung. Sie halten sich sowohl im Inneren des Gerichtsgebäudes als auch auf dem umliegenden Gelände bereit. Teichtmeister hat den Ort des Geschehens bereits vor 8 Uhr erreicht, begleitet von mehreren Bodyguards.
Demonstration vor Gericht
Doch nicht nur im Gerichtssaal ist heute viel los. Man erwartet 250 Menschen, die vor dem Wiener Straflandesgericht gegen Teichtmeister und für den Kinderschutz demonstrieren wollen. Bereits am vergangenen Samstag machten Demonstranten in Langenlois, dem Heimatort von Teichtmeisters Mutter, auf ihre Forderungen aufmerksam.
Bis Jänner am Burgtheater
Florian Teichtmeister war bis zu seiner Entlassung im Jänner 2023 am Burgtheater in Hauptrollen zu sehen. Er soll sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes Missbrauchsmaterial beschafft und auf diversen Speichermedien abgelegt haben. Darunter fallen zwei Smartphones, zwei Laptops, ein Desktoprechner und drei externe Festplatten. Ursprünglich war nur der Besitz solcher Materialien angeklagt. Eine erweiterte Datenauswertung durch einen Forensiker änderte das Bild. Denn 34.696 Dateien waren von Teichtmeister bearbeitet worden, was rechtlich als Herstellung gilt und mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann.
Maßnahmenvollzug beantragt
Sollte Teichtmeister schuldig gesprochen werden, könnte es für ihn noch düsterer werden: Staatsanwältin Julia Kamar hat die Unterbringung des Schauspielers im Maßnahmenvollzug beantragt. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt Teichtmeister eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung, die eine solche Maßnahme rechtfertigen könnte.
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Die Entscheidung, ob Teichtmeister im Falle eines Schuldspruchs in den Maßnahmenvollzug eingewiesen wird, liegt beim Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Stefan Apostol.
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