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Neue EU-Regel: Sektflasche muss Aussehen ändern

SEKT
(FOTO: iStock)

Eine neue EU-Regelung macht es möglich: Schaumweine dürfen nun auch ohne die traditionelle Sektkapsel verkauft werden. Die Gründe? Umweltschutz und potenziell höhere Gewinne. Doch was bedeutet das konkret?

Bislang war das Erscheinungsbild einer Sektflasche in der EU streng geregelt. Kernstück der sogenannten „Schaumweinausstattung“ war der pilzförmige Korken, gefertigt aus Kork oder einem anderen für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassenen Stoff. Dieser war mit einer Haltevorrichtung versehen und gegebenenfalls mit einem Metallblättchen bedeckt. Der Flaschenhals war ganz oder teilweise mit Aluminiumfolie, der Sektkapsel, verkleidet. Auch Schraubverschlüsse waren zulässig, allerdings nur für Flaschen mit einem Nennvolumen bis zu 0,2 Litern.

neue Regelung

Doch die Zeiten ändern sich. Mit der neuen EU-Regelung dürfen Schaumweine nun auch ohne Sektkapsel verkauft werden. Die Aluminiumfolie, die Korken und Flaschenhals bedeckt und vor dem Öffnen der Flasche entfernt werden muss, ist nicht mehr Pflicht. Doch keine Sorge, Liebhaber der traditionellen Sektkapsel: Ein generelles Verbot ist nicht ausgesprochen worden. Die Entscheidung liegt nun bei den Herstellern.

Umweltschutz

Doch warum diese Änderung? Hintergrund ist der Umweltschutz. Sektkapseln bestehen aus Aluminiumfolie, deren Herstellung in der EU enorme Mengen Müll verursacht. Durch den Verzicht auf die Sektkapsel kann dieser Müll vermieden werden. Zudem eröffnen sich für die Hersteller neue wirtschaftliche Perspektiven. Durch den Wegfall der Sektkapsel können Kosten eingespart und potenziell höhere Gewinne erzielt werden.