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Verschärfung

Neuer Gesetzesentwurf: Koalition macht Schluss mit Kinder-Zwangsehen

Neuer Gesetzesentwurf: Koalition macht Schluss mit Kinder-Zwangsehen
FOTO: iStock/AnneMS
3 Min. Lesezeit |

Rund 200 Mädchen in Österreich sollen betroffen sein – nun zieht die Justizministerin mit einem neuen Gesetzesentwurf klare Grenzen.

Schätzungen zufolge sind rund 200 Mädchen in Österreich von Zwangsehen betroffen – Verbindungen, die nicht im Inland, sondern zumeist während der Sommerferien in den jeweiligen Herkunftsländern geschlossen werden. Da Kinderehen in Österreich bereits verboten sind, soll das bestehende Recht nun so verschärft werden, dass auch gegen Zwangsverheiratungen, die im Ausland vollzogen wurden, rechtlich vorgegangen werden kann.

Allein im Jahr 2021 wurden 54 Verdachtsfälle von Zwangsverheiratung Minderjähriger im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gemeldet. Die tatsächliche Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen, da viele Fälle im Ausland vollzogen werden und nicht zur Anzeige kommen.

Neue Rechtsklarheit

Der Nationalrat hatte im Vorjahr ein Eheverbot für Minderjährige sowie für Verwandte bis zum vierten Grad beschlossen. Nun folgt eine Nachschärfung: Im Ausland geschlossene Zwangsehen sollen künftig auch in Österreich annulliert werden können. Ziel ist es, sicherzustellen, dass ausländische Rechtsnormen vollständig mit den österreichischen Standards vereinbar sind und der Schutz Minderjähriger lückenlos gewährleistet bleibt. Justizministerin Anna Sporrer legte ihren Koalitionspartnern heute einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor.

Der Entwurf ist eine direkte Reaktion auf die Praxis der sogenannten Sommerferien-Ehen. Beratungsstellen berichten von Fällen, in denen junge Mädchen während Aufenthalten in ihren Herkunftsländern zur Heirat gezwungen werden. Während die bislang geltende „ordre public“-Klausel lediglich Einzelfallprüfungen ermöglichte, soll das neue Gesetz nun generelle Rechtsklarheit schaffen.

Um Zwangs- und Kinderehen wirksam zu unterbinden, sollen im Ausland geschlossene Ehen, an denen mindestens eine minderjährige Person beteiligt ist, grundsätzlich als nichtig gelten. Der Entwurf sieht die Volljährigkeit beider Ehepartner als zwingende Voraussetzung für die Gültigkeit einer Ehe vor – und zwar immer dann, wenn zumindest einer der Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat.

In der praktischen Umsetzung bedeutet dies: Hat einer der Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, kann die Staatsanwaltschaft eine Ehe zwischen einer minderjährigen und einer volljährigen Person jedenfalls wegen Nichtigkeit anfechten.

Sporrers Ansage

„Kinderehen und Zwangsehen haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Mit dieser Novelle schaffen wir unmissverständliche Rechtsklarheit und stellen sicher, dass der Schutz von Minderjährigen vor Zwangsverheiratung an erster Stelle steht – egal, wo auf der Welt die Unterschrift geleistet wurde“, hält Ministerin Sporrer fest.

Bei der Ausarbeitung des Entwurfs wurde besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass Kinder und Ehepartner auch im Fall einer für nichtig erklärten Ehe rechtlich abgesichert bleiben. Unterhaltsansprüche sowie Obsorgerechte sollen dabei in gleicher Weise bestehen bleiben, wie es nach einer regulären Ehescheidung der Fall wäre.

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KO KOSMO-Redaktion
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