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IUS SOLI

„Pass bei Geburt“: Was dafür und was dagegen spricht

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(FOTO: iStockphoto, BMEIA)

Vergangenen Freitag veröffentlichten die SPÖ-Frauen die Forderung, dass jeder, der in Österreich zur Welt kommt, automatisch Anrecht auf die Staatsbürgerschaft hat. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Eltern zuvor zumindest fünf Jahre hierzulande gelebt haben.

Auf der Bundeskonferenz beschlossen die SPÖ-Frauen eine neue Forderung zum Staatsbürgerschaftsrecht. Der Antrag selbst stammt von der Sozialistischen Jugend, dem Verband Sozialistischer Studierender und der Jungen Generation.

Was spricht für „ius soli?
Eines der Hauptargumente ist die politische Mitbestimmung. Immer wieder wird aufgegriffen, dass die Anzahl an Wahlberichtigten in Österreich von Jahr zu Jahr sinke. Dies führte auch die Sozialistische Jugend in ihrem Antrag an. Als Beispiel wurde Wien angeführt, wo bereits 25 Prozent der Bewohner ihre Wahlzettel nicht in die Urne werfen dürfen. Auch die Hürden für eine Einbürgerung werden vonseiten der Antragssteller kritisiert. Finanziell könnten sich Arbeiterfamilien oder Alleinerziehende das Verfahren oft kaum leisten.

Stimmen der Kritiker
Stark gegen die Forderung der SPÖ-Frauen stemmen sich die Regierungsparteien. So bezeichnet etwas ÖVP-Generalsekretär und Integrationssprecher Karl Nehammer die Pläne als „linkspopulistisch“, die „weit an der Lebensrealität der Menschen“ vorbeigehe. „Die österreichische Staatsbürgerschaft ist und bleibt ein hohes Gut”, fügte Nehammer hinzu.

Ähnliche Worte konnte man vom FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky hören: „Die österreichische Staatbürgerschaft ist kein Diskontartikel. Wenn die SPÖ die Staatsbürgerschaft quasi verschenken will, dann weiß man, wohin der Weg dieser Partei in den nächsten Jahren gehen wird. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist für die FPÖ von besonderer Bedeutung und wird das auch immer bleiben.“

Wie sieht es international aus?
Das Geburtsortsprinzip („ius soli“) ist in seiner reinsten Form in den Vereinigten Staaten von Amerika anzutreffen. Dort ist in der Verfassung geregelt, dass alle in den USA geborenen Personen sofort auch Staatsbürger sind. Ähnlich sieht es auch in Kanada aus. Innerhalb Europas werden in Frankreich und den Niederlanden Ausländer ab der 3. Generation eingebürgert, während in Portugal und Großbritannien Kinder die Staatsbürgerschaft erhalten, insofern die Eltern einen ständigen Wohnsitz im Land haben.

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