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REGELUNGEN

Pensionsanspruch: Ab wann können Schwerarbeiter in Pension gehen

Welche Tätigkeiten gelten als besonders belastend? (Foto: iStock)

60, 62 oder 65? Ab wann haben Schwerarbeiter Anspruch auf Pension und was muss man dafür tun? KOSMO hat bei der Pensionsversicherung nachgefragt.

KOSMO hat sich den in Österreich geltenden Bestimmungen in der gesetzlichen Pensionsversicherung für Schwerarbeit gewidmet.

Ein Pensionsanspruch tritt in Kraft, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist und alle Anspruchsvoraussetzungen, wie Wartezeit oder Mindestversicherungszeit, erfüllt sind.

Erst wenn man einen Antrag stellt, erfolgt auch die Pensionsauszahlung. Bei der gewöhnlichen Alterspension liegt das Alter bei der Vollendung des 65. Lebensjahres. Doch wie sieht es bei der Schwerarbeitpension aus? Pressesprecher der Pensionsversicherung, Markus Stradner, erklärte KOSMO gegenüber worauf man achten sollte.

KOSMO: Welche Pensionsregelungen gelten beispielsweise für Bauarbeiter in Österreich? Welche Berufe fallen unter die Kategorie „Schwerarbeit“? Welche Ausnahmen, hinsichtlich der Pension, gibt es für diese Berufsgruppen?

Markus Stradner: In Österreich gibt es keine eigenen Regelungen bezüglich bestimmter Berufsgruppen, somit auch nicht für Bauarbeiter. Die Schwerarbeit gilt grundsätzlich für Männer und Frauen, die über eine bestimmte Dauer unter psychisch und physisch besonders belastenden Bedingungen Schwerarbeit geleistet haben. Welche Tätigkeiten unter den Begriff „Schwerarbeit“ fallen, ist durch die Schwerarbeitsverordnung festgelegt.

So fallen zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen Tätigkeiten in Schicht- und Wechseldienst, Tätigkeiten, die regelmäßig unter Hitze oder Kälte oder solche, die unter chemischen oder physikalischen Einflüssen verrichtet werden, darunter. Aber auch schwere körperliche Arbeit. Eine Auflistung dieser Tätigkeiten ist im Falter Nr. 21 der PVA „Schwerarbeitspension“ ersichtlich.

Seit dem 1. September 2013 gelten alle Tätigkeiten, für die Zuschläge zum Sachbereich Urlaub der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) – also für Arbeiter im Baugewerbe und der Bauindustrie – als besonders belastende Berufstätigkeiten und daher als Schwerarbeitszeiten. Diese Zeiten werden automatisch gemeldet und gespeichert. Es sind somit keine aufwendigen Erhebungen bezüglich der Feststellung der Schwerarbeitszeiten mehr notwendig.

Ab welchem Alter haben Schwerarbeiter Anspruch auf Pension? 

Die Schwerarbeitspension kann frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, wenn mindestens 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) erworben wurden. Innerhalb der letzten 240 Kalendermonate (20 Jahre) vor dem Stichtag (Tag, an dem die Voraussetzungen geprüft werden) mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (10 Jahre) vorliegen. Für weibliche Versicherte gibt es Sonderbestimmungen bezüglich des Anfallsalters einer Schwerarbeitspension.

Wie sieht es mit Arbeitern aus, die die vorgesehenen 45 Versicherungsjahre nicht aufweisen können, jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Bau arbeiten können?

Diese können – bei Erfüllung der Voraussetzungen, etwa je nach Alter eine bestimmte Anzahl an Versicherungsmonaten – die Invaliditätspension beantragen. Bevor eine solche möglich ist, werden aber Maßnahmen der Rehabilitation versucht, um etwa die Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen oder auch die Umschulung auf ein anderes Berufssfeld.