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Millionenbetrug

Personalfirma prellt Arbeiter um Millionen – Steuerfahndung schlägt zu

Nahaufnahme verschiedener Euro-Banknoten, symbolisiert Reichtum und finanziellen Erfolg.
(Foto: Pexels)

Blankobelege, fingierte Barabhebungen und vorenthaltene Lohnabrechnungen – hinter der Fassade eines österreichischen Personaldienstleisters entdeckten Prüfer ein millionenschweres Betrugssystem.

Ein österreichisches Personaldienstleistungsunternehmen sieht sich mit schweren Vorwürfen des Lohn- und Steuerbetrugs konfrontiert. Die Schädigung des österreichischen Fiskus beläuft sich nach derzeitigen Erkenntnissen auf etwa 2,2 Millionen Euro. Die Unregelmäßigkeiten kamen bei einer Standardkontrolle der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) im vergangenen Jahr ans Licht. Die Entdeckungen waren so gravierend, dass sowohl das Amt für Betrugsbekämpfung eingeschaltet als auch umfangreiche Ermittlungen der Steuerfahndung eingeleitet wurden. Die Ermittlungsergebnisse liegen nun der zuständigen Staatsanwaltschaft vor, die über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens entscheiden muss.

Betrugssystem aufgedeckt

Die Ermittler deckten ein ausgeklügeltes Betrugssystem auf, das speziell auf ausländische Mitarbeiter abzielte. Diese wurden vor Arbeitsantritt zur Unterzeichnung leerer Kassabelege genötigt. Bei der späteren Gehaltsabrechnung wurden vermeintliche Vorschusszahlungen abgezogen, die den Arbeitnehmern jedoch nie zugekommen waren. Das Unternehmen verbuchte die vollen kollektivvertraglichen Gehälter als Betriebsausgaben und meldete diese auch entsprechend, während die Beschäftigten tatsächlich nur einen Bruchteil davon erhielten. Die Differenzbeträge sollen durch vorgetäuschte Barabhebungen und mittels der vorab unterschriebenen Blankobelege in den Verfügungsbereich der Firmenleitung gelangt sein.

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Die systematische Täuschung wurde dadurch verstärkt, dass den Arbeitnehmern keine Lohnabrechnungen ausgehändigt wurden, wodurch ihnen jede Möglichkeit zur Überprüfung ihrer tatsächlichen Vergütung genommen wurde. Diese Vorgehensweise unterstreicht den Verdacht einer gezielten Verschleierungstaktik.

Zwei bereits ergangene arbeitsgerichtliche Entscheidungen haben diese Praktiken bereits als rechtswidrig eingestuft.