Dramatische Konfrontation in Niederösterreich: Ein Polizist schießt fünfmal auf einen bewaffneten Mann, der trotz mehrfacher Warnungen mit einem Cuttermesser auf ihn zugeht.
Der Polizeibeamte traf im Musikpavillon von St. Aegid am Neuwalde in Niederösterreich auf einen 48-jährigen Mann, der mit einem Cuttermesser hantierte. Der Verdächtige hatte zuvor im örtlichen Supermarkt Lebensmittel entwendet, wobei er der Kassiererin lediglich 30 Cent zugeworfen und angekündigt hatte, im Pavillon auf die Polizei zu warten. Die alarmierte Streife – ein Abteilungsinspektor und seine Kollegin, die ihre Bodycam aktiviert hatte – war bereits über frühere Vorfälle informiert: Der Mann hatte einen Bankomatenleser mit einer Axt beschädigt und unterlag einem Waffenverbot.
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Mehrfach forderten die Beamten den Mann auf, das Messer niederzulegen. Kurzzeitig kam er der Aufforderung nach, griff dann jedoch erneut zum Cuttermesser und bewegte sich auf den Polizisten zu. Dieser wich zurück, die Dienstwaffe stets auf den Angreifer gerichtet. Die Atmung der mit Stichschutzwesten ausgerüsteten Polizisten beschleunigte sich merklich, während der Beamte erstmals die Drohung aussprach: “Herr S., werfen Sie die Waffen weg, oder ich schieße.” Das aggressive Verhalten und die Gestik des mutmaßlichen Staatsverweigerers deuteten auf eine ernsthafte Bedrohung hin, die er verbal unterstrich: “Jetzt foist. Glaubst i lass mi Verarschen von euch sch… Parasiten?”
Tödliche Eskalation
Während des weiteren Rückzugs wiederholte der Polizist seine Warnung. Nach Überqueren eines Bahnübergangs löste er schließlich fünf Schüsse aus. Bemerkenswert ist, dass der Angreifer trotz der ersten vier Treffer keine Reaktion zeigte. Erst nach dem fünften Schuss brach er zusammen – mit Verletzungen am Oberbauch, Ellenbogen, an der Hand und am Oberschenkel.
Das auf Basis der Bodycam-Aufzeichnungen erstellte Gutachten bestätigt, dass der kritische Sicherheitsabstand von sieben Metern unterschritten war. Bei der Schussabgabe betrug die Distanz weniger als fünf Meter – ein Bereich, in dem Angriffe mit Stichwaffen nach polizeilicher Schulung als lebensbedrohlich einzustufen sind und alternative Einsatzmittel wie Pfefferspray nicht mehr als angemessen gelten.
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Verfahren eingestellt
Die fachliche Beurteilung kam zum Schluss, dass die Beamten angesichts der lebensgefährdenden Bedrohung korrekt gehandelt haben. Auch nach dem Vorfall verhielten sie sich vorschriftsmäßig: Sie setzten die Rettungskette in Gang und versuchten 22 Minuten lang, den Angreifer zu reanimieren – allerdings ohne Erfolg.
Rechtsanwalt Hans Rainer Rienmüller bestätigte gegenüber der “Krone” die Einstellung des Mordermittlungsverfahrens gegen den Abteilungsinspektor und betonte: “Mein Mandant ist sehr erleichtert. Der Fall zeigt, wie wichtig der Einsatz der Bodycam war.”
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