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COVID-19-ÖSTERREICH

Rechte und Pflichten bei Corona-Quarantäne!

Coronavirus-Gesetze
(FOTO: iStock)

Am Mittwoch wurde das Epidemiegesetz aus dem Jahre 1950 adaptiert. Wir liefern die wichtigsten Informationen dazu.

In Wien wurde der erste Coronavirus-Fall bestätigt und auch weitere Personen werden auf COVID-19 getestet. Weitere Berichte zur Krankheit findet ihr HIER!

Am Mittwoch wurde das Epidemiegesetz aus dem Jahre 1950 angepasst. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) nahm das Coronavirus per Verordnungsermächtigung 2019-nCoV in die Anzeigepflicht-Bestimmungen auf, so laut einem Bericht von Gabriela Gödel und Peter Grotter der „Kronen Zeitung“. Darunter finden sich sowohl weitere Vorgehensweisen als auch die Rechten und Pflichten des Patienten.

Wer an einem Urlaubsort, beispielsweise einem Hotel festsitzt, für den gilt: „Haben Sie über einen Reiseveranstalter gebucht, sind Sie auf der sichereren Seite. Denn im Zuge der sogenannten Fürsorgepflicht muss der Veranstalter für die Mehrkosten von Unterkunft und Verpflegung aufkommen“, erklärt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins VSV. Die Kosten werden jedoch nur für drei Tage gedeckt, für den weiteren Aufenthalt muss der Gast finanziell selbst sorgen.

Um seinen Job fürchten muss im Grunde niemand, so das Gesetz. Wird ein Ort überfallsartig von einem Virus befallen wird auch der Lohn weitergezahlt. Wer trotz Reisewarnung in das Risiko-Gebiet fährt, steht im Falle einer Isolation unter „Dienstverhinderung“. Zwar steht die Kündigung deshalb nicht bevor aber der Arbeitnehmer wird in dieser Zeit auch nicht entlohnt. Wichtig ist es die Quarantäne zu melden.