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Sozialreform

Regierung streicht Doppelbezug: Neue Regeln für Vertriebene ab Juli

Regierung streicht Doppelbezug: Neue Regeln für Vertriebene ab Juli
FOTO: iStock/Stadtratte
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Neue Regeln, neue Anreize: Wer Grundversorgung bezieht, soll künftig keine Familienbeihilfe mehr erhalten.

Der Ministerrat hat eine Neuregelung der Familienleistungen für Vertriebene aus der Ukraine sowie für subsidiär Schutzberechtigte auf den parlamentarischen Weg gebracht. Kern der Regelung ist, dass der Bezug von Familienbeihilfe künftig ausgeschlossen ist, solange sich eine Person in der Grundversorgung befindet. Hintergrund der raschen Umsetzung ist das Auslaufen der bisherigen Regelung mit 30. Juni. Bis 30.06.2026 hatten aus der Ukraine vertriebene Personen Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder nur dann, wenn alle allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren und sie zusätzlich entweder erwerbstätig waren oder beim Arbeitsmarktservice als arbeitssuchend vorgemerkt waren.

Das neue Regulativ soll rückwirkend ab Anfang Juli gelten, Anträge können bereits jetzt eingebracht werden. Der Wegfall des Doppelbezugs gilt dabei nicht ausschließlich für ukrainische Vertriebene, sondern betrifft generell alle Personen, die sich im System der Grundversorgung befinden.

Stärkere Arbeitsanreize

Die Bundesregierung verbindet mit dem Entwurf die Erwartung, dass dadurch ein stärkerer Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für jene Personen in der Grundversorgung entsteht, die Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben. Bislang war lediglich die grundsätzliche Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt als Voraussetzung vorgesehen.

Für subsidiär Schutzberechtigte ist darüber hinaus eine gesetzliche Anpassung beim Kinderbetreuungsgeld vorgesehen. Für diese Gruppe entfällt die bisherige Zusatzvoraussetzung einer Erwerbstätigkeit für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.

Behinderteneinstellungsgesetz

Ebenfalls an den Nationalrat übermittelt wurde eine Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz. Diese betrifft zusätzliche Mittel für den Ausgleichstaxfonds, aus dem Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen finanziert werden. Konkret sind für das Jahr 2026 Mittel in Höhe von 65 Millionen Euro vorgesehen, gefolgt von 45,1 Millionen und 24,4 Millionen Euro in den darauffolgenden Jahren sowie ab 2029 jährlich 14,8 Millionen Euro.

Die im Begutachtungsverfahren eingelangten Stellungnahmen sollen laut dem heutigen Beschluss im Zuge des weiteren parlamentarischen Verfahrens im Herbst Berücksichtigung finden.

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KO KOSMO-Redaktion
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