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Justizskandal

Rotlicht-Crash: Mutter schwer verletzt

Rotlicht-Crash: Mutter schwer verletzt
Foto: iStock
3 Min. Lesezeit |

Ein Rotlicht-Crash, eine schwer verletzte Mutter – und ein Täter, der einfach abgeschoben wurde. Jetzt steht die Republik vor Gericht.

Ein E-Bike-Fahrer erfasste in Wien eine dreifache Mutter auf einem Schutzweg und verletzte sie dabei schwer. Die Frau wurde zu Boden geschleudert und mit schwersten Kopfverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Noch während sie dort behandelt wurde, stellte sich heraus, dass es sich beim Lenker des E-Bikes um einen indischen Staatsangehörigen handelte, der sich ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in Österreich befand.

„Doch obwohl Fluchtgefahr vorlag und die fahrlässig schwere Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen erfüllt gewesen wäre, wurde der Mann nicht in U-Haft genommen“, kritisiert Rechtsanwalt Rainer Rienmuller, der das Opfer vertritt. Stattdessen legte der Mann einen portugiesischen Aufenthaltstitel vor – und wurde umgehend dorthin abgeschoben.

Rotlicht, 40 km/h

Die dreifache Mutter hatte sich mit ihrem Scooter dem Zebrastreifen bei der Neulinggasse in Wien-Landstraße genähert und gemeinsam mit anderen Fußgängern auf das grüne Ampelsignal gewartet. Ob sie ihren Roller in diesem Moment schob oder fuhr, konnten Zeugen im Nachhinein nicht mehr eindeutig angeben. Letztlich ist dieser Umstand ohne Belang – denn der E-Bike-Fahrer, der die Frau auf dem Schutzweg mit rund 40 km/h erfasste, war bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren.

Die Aufenthaltsberechtigung des Mannes wurde nicht überprüft, ein Wohnsitz nicht erhoben. Auch blieb ungeklärt, ob er über eine Versicherung verfügte oder in seinem Herkunftsland über Einkommen oder Vermögen. Für die schwer verletzte Frau besteht damit keine Möglichkeit, sich gegenüber dem Verursacher schadlos zu halten.

Klage gegen Republik

Ihr Anwalt Rienmuller wählte daraufhin einen ungewöhnlichen, möglicherweise aber richtungsweisenden Weg: Er klagte die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, auf 31.200 Euro. „Es liegt konkret schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten von Organen der Republik vor. Hätte man vollständig ermittelt, dann hätte die Frau ihre Ansprüche durchsetzen können“, argumentierte Rienmuller in der Verhandlung im Wiener Justizpalast.

„Das Auffinden des Täters ist für meine Mandantin unmöglich.“ Nicht einmal ein Personalblatt sei aufgenommen worden. Darüber hinaus bemängelt der Anwalt, dass es für Konstellationen wie diese weder eine staatliche Versicherungslösung noch einen entsprechenden Entschädigungsfonds gibt.

„Für uns ist die Klage unberechtigt“, erklärte die Vertreterin der Finanzprokuratur. Behördenorgane seien nicht dafür zuständig, die rechtlichen Ansprüche Einzelner zu sichern. „Sie meinen, dass diese nicht zum Schutz von Staatsbürgern verpflichtet sind?“, erwiderte Rienmuller. „In einer Situation, wo das Opfer mit dem Leben ringt und völlig hilflos ist.“ Das Urteil in der aufsehenerregenden Causa ergeht schriftlich.

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KO KOSMO-Redaktion
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