Die Steiermark zieht die Zügel bei der Wohnbeihilfe an – und trifft damit vor allem eine bestimmte Gruppe besonders hart.
Die Steiermark verschärft ab 1. April 2026 die Voraussetzungen für den Bezug der Wohnbeihilfe. Die Landesregierung hat eine Durchführungsverordnung beschlossen, die die Anspruchsbedingungen für diese Sozialleistung in mehreren Punkten neu regelt.
Zu den zentralen Neuerungen zählt die Einführung einer Deutschpflicht für Drittstaatsangehörige. Wer künftig Wohnbeihilfe beantragen möchte, muss Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau A2 nachweisen. Als gültige Belege werden anerkannte Sprachzertifikate, bestandene Integrationsprüfungen, Schulzeugnisse oder Nachweise über eine Studienberechtigung in deutscher Sprache akzeptiert.
Neue Anspruchsbedingungen
Darüber hinaus wird der Zugang zur Wohnbeihilfe künftig stärker an einen nachgewiesenen Lebensmittelpunkt in Österreich geknüpft. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz von mindestens fünf Jahren. Personen mit subsidiärem Schutz sind von der Leistung künftig ausgeschlossen, da sie nach Auffassung der Landesbehörden über die Grundversorgung abgesichert sind.
Für Drittstaatsangehörige kommt eine weitere Bedingung hinzu: Sie müssen nachweisen, dass sie in den vergangenen fünf Jahren mindestens 54 Monate lang steuer- oder sozialversicherungsrelevante Einkommen bezogen haben – oder insgesamt 240 solcher Monate vorweisen können. Ausnahmen gelten für Personen im Pensionsalter sowie für Menschen mit dauerhaften Erkrankungen.
Kontrollen & Ausnahmen
Auch die laufenden Kontrollen werden ausgeweitet. Die Frist zur Meldung von Einkommensänderungen wurde von vier auf zwei Wochen verkürzt, um fehlerhafte Auszahlungen rascher zu unterbinden. An den Höchstbeträgen der Beihilfe ändert sich hingegen nichts – eine allgemeine Leistungskürzung für die Gesamtbevölkerung ist laut Behörden nicht vorgesehen.
Eine Verbesserung bringt die Reform für Menschen mit Behinderung: Ihr persönliches Budget wird künftig nicht mehr als Einkommen gewertet, was die finanzielle Belastung dieser Gruppe reduzieren soll. Nach Angaben der Landesregierung bezogen im Feber 2026 insgesamt 16.062 Haushalte in der Steiermark Wohnbeihilfe, rund 81 Prozent davon österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
Wie der ORF berichtet, gliedert sich die Reform in fünf Schwerpunkte: strengere Anspruchsvoraussetzungen, verpflichtende Leistungsnachweise, Deutschkenntnisse als Zugangsvoraussetzung, verstärkte Kontrollen sowie Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. Soziallandesrat Hannes Amesbauer von der FPÖ erklärte, die Änderungen sollten mehr Präzision, Gerechtigkeit und finanzielle Nachhaltigkeit im System sicherstellen. Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl von der ÖVP bezeichnete die Deutschpflicht als wichtigen Schritt hin zu besserer Integration und transparenteren Vergabekriterien bei Sozialleistungen.