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WIEN-BRIGITTENAU

Schock in Wiener Schule: Teenager rammt Mitschüler Schere in den Kopf

MITTELSCHULE_SCHERE
(FOTO: iStock, Google-Screenshot)

Ein Disput unter Jugendlichen nahm in der Mittelschule Pöchlarnstraße im Wiener Bezirk Brigittenau ein blutiges Ende. Laut Polizeiberichten entbrannte zwischen zwei Schülern, 12 und 13 Jahre alt, eine hitzige Auseinandersetzung, die mit einer körperlichen Auseinandersetzung ihren Höhepunkt fand. Im Zuge des Geschehens warf ein 13-Jähriger alle Vorsicht über Bord und verletzte seinen Mitschüler mit einer Schere am Kopf. Dieser Vorfall löste große Besorgnis aus und zog umgehende notfallmedizinische Maßnahmen nach sich.

Der Streit begann als Rangelei und schaukelte sich schnell hoch, wie die Polizei berichtete. In einem Anfall von Wut ergriff der Ältere der beiden, ein 13-jähriger Schüler, eine Schere und fügte seinem Gegenüber eine Kopfverletzung zu. Über die genauen Beweggründe, die zu dieser Gewalttat führten, herrscht momentan noch Unklarheit. Die aufgebrachten Gemüter und das junge Alter der Beteiligten machen es schwierig, die Umstände zu entwirren.

Opfer außer Lebensgefahr

Das 12-jährige Opfer erlitt bei dem Angriff Verletzungen und benötigte sofortige medizinische Versorgung. Die herbeigerufene Berufsrettung Wien leistete Erste Hilfe und brachte den Verletzten in ein nahegelegenes Spital. Der behandelnde Arzt bestätigte später: „Der Junge konnte das Spital mittlerweile wieder verlassen. Die Schere wurde vor Ort vorläufig sichergestellt“, so die Polizeipressestelle.

Täter gefasst

Nach dem Vorfall flüchtete der 13-jährige Täter vom Ort des Geschehens. Die Polizeikräfte konnten ihn jedoch zeitnah an seiner Wohnadresse ausfindig machen. Es steht zu erwarten, dass die Vernehmungen der beiden Schüler weitere Aufschlüsse bieten werden. Die Behörden planen, diese Gespräche zeitnah, möglicherweise schon im Laufe des heutigen Montags, durchzuführen. Gegen den Jugendlichen wurde eine Anzeige wegen absichtlich schwerer Körperverletzung erstattet – ein Schritt, der die Ernsthaftigkeit des Falles unterstreicht.