Start Corona
NEUE VERORDNUNG

Serbien beschließt neue Corona-Einreiseregeln

(FOTO: zVg.)

Die neueste Covid-19-Verordnung bezieht größtenteils auf die Einreise ausländischer Staatsbürger nach Serbien.

Wie es heißt, dürfen ausländische Staatsbürger, die nach Serbien kommen, nur einreisen, wenn sie einen negativen PCR-Test auf das Vorhandensein des SARS-CoV-2-Virus haben, der nicht älter als 48 Stunden ist. Einreisen können auch Personen, die über einen gültigen Grünen Pass bzw. ein entsprechendes digitales EU-Zertifikat (vollständiger Impfschutz) verfügen, sowie Personen, die über ein von einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung in Serbien ausgestelltes Zertifikat über die vollständige Impfung gegen Covid 19 verfügen.

Artikel 4 dieser Verordnung besagt nämlich, dass zum Schutz vor der Einschleppung von Infektionskrankheiten in das Hoheitsgebiet Serbiens ausländische Staatsangehörige, die nach Serbien kommen, nur einreisen dürfen, wenn sie einen negativen PCR-Test auf SARS-CoV-2 haben.

„Passagiere sollten vor der Reise getestet werden, nicht bei der Ankunft in Serbien Kommt es bei der Einreise nach Serbien zu einer Verspätung, die nicht auf das Verschulden des Passagiers zurückzuführen ist (Verspätung, Flugverspätung, Abfahrt von Bussen, Zügen, etc.), dann darf der Test bei der Einreise nach Serbien nicht älter als 72 Stunden sein“ – steht in Artikel 4 dieses Dekrets.

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist 02_banner_600x150_2.gif

Dies gilt nicht für ausländische Staatsbürger und Staatsbürger Serbiens, die einen vorübergehenden oder ständigen Wohnsitz in Serbien haben, sowie für Mitglieder des diplomatischen und konsularischen Personals und ihre Familienangehörigen. Wenn sie keinen negativen Test haben, so müssen sie sich sieben Tage in Quarantäne begeben. Ein Freitesten daraus ist möglich.

Ohne PCR und/oder Antigentest können Personen, die in ihrem Land vollständig geimpft wurden, nach Serbien einreisen, vorausgesetzt, das Land verfügt über ein Abkommen über die Anerkennung von Impfbescheinigungen mit Serbien.

Minderjährige dürfen in Begleitung eines Erwachsenen ohne Test und Impfung einreisen, insofern die Begleitperson über einen gültigen Grünen Pass bzw. negativen PCR-Test verfügt.