Die Regierung treibt die Reform der Sozialhilfe voran, wobei besonders die Integration von Zuwanderern und die Vermittlung Arbeitsfähiger in den Arbeitsmarkt im Fokus stehen. Sozialministerin Schumann bestätigt, dass Fälle wie jener einer Zuwanderer-Familie mit monatlichen Unterstützungsleistungen von 9.000 Euro für Arbeitnehmer schwer nachvollziehbar seien.
„Wir brauchen eine Sozialhilfe Neu, welche die Menschen absichert, aber gleichzeitig auch neue Akzente setzt„, erklärt Schumann im Heute-Interview. Zu den Kernpunkten der Reform zählt die Vermittlung arbeitsfähiger Personen an das AMS, um sie möglichst rasch in Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Zudem plant die Regierung, Kinder aus dem Sozialhilfesystem herauszulösen und durch eine eigene Kindergrundsicherung abzusichern.
Für Zuwanderer soll eine Integrationsphase vor dem vollen Sozialhilfeanspruch eingeführt werden – ein Vorhaben, das nur in enger Abstimmung mit den Bundesländern realisierbar sei.
Integrationsmaßnahmen
Die geplante Integrationsphase wird derzeit verfassungs- und europarechtlich geprüft. „Wesentlich ist aber die Integration ab dem ersten Tag“, betont die Ministerin. Die Regierung strebe an, dass Zuwanderer schnell Deutsch lernen, sich mit den gesellschaftlichen Wertvorstellungen vertraut machen und zügig in den Arbeitsmarkt eintreten.
Konkret soll für Zuwanderer während der Integrationsphase eine reduzierte „Integrationsbeihilfe“ eingeführt werden, bevor nach drei Jahren der volle Sozialhilfeanspruch besteht. Dies stellt eine Änderung zum bisherigen System dar, in dem Asylberechtigte in manchen Bundesländern bereits nach kürzerer Zeit Anspruch auf die volle Sozialhilfe hatten. Die genaue Höhe der Beihilfe und die verpflichtenden Maßnahmen wie Deutschkurse werden derzeit noch verhandelt.
„Wir sollten dieses Arbeitskräftepotenzial nützen„, so Schumann, die auch auf die Notwendigkeit einer beschleunigten Anerkennung von Ausbildungen und Qualifikationen hinweist.
Obwohl eine bundesweit einheitliche Sozialhilfe angestrebt wird, räumt die Ministerin ein, dass regionale Unterschiede berücksichtigt werden müssen: „Die Wohnkosten in manchen Bundesländern sind wesentlich höher als in anderen, darauf ist Bedacht zu nehmen.“ Dies unterstreiche die Bedeutung einer engen Koordination mit den Ländern.
Kindergrundsicherung
Bei der Kindergrundsicherung setzt die Regierung verstärkt auf Sachleistungen wie Kindergartenplätze, gesunde Schuljausen und Lernmaterialien. Diese würden durch bestehende Transferleistungen wie die Familienbeihilfe ergänzt.
Das neue Modell orientiert sich an Vorschlägen der Volkshilfe und sieht eine automatische, einkommensabhängige Auszahlung vor, die besonders armutsgefährdete Familien stärker unterstützen soll. Kritiker merken allerdings an, dass die Reform als reine Verwaltungsmaßnahme nicht ausreiche, um das Problem der Kinderarmut grundlegend zu lösen – immerhin sind rund 350.000 Kinder in Österreich von Armut betroffen.
„Wir wollen ein gutes Gesamtpaket schnüren“, erläutert Schumann und verweist auf die dringende Notwendigkeit solcher Maßnahmen angesichts der vielen Kinder, die an der Armutsgrenze leben – darunter auch Kinder von alleinerziehenden Sozialhilfeempfängerinnen.
Die Kosten für die Sozialhilfe sind im Vorjahr auf rund eine Milliarde Euro gestiegen – eine Entwicklung, die laut Schumann die Arbeitsmarktsituation widerspiegelt. „Wir brauchen Beschäftigung – das ist die Grundlage für all unsere Systeme“, betont sie. Das erklärte Ziel sei, Menschen aus der Sozialhilfe in Arbeitsverhältnisse zu bringen.
Die Ministerin hofft auf eine wirtschaftliche Erholung, die auch den Arbeitsmarkt beleben würde.
Zum weiteren Vorgehen erklärt Schumann, dass nach Abschluss der verfassungsrechtlichen Prüfung die Länder informiert und konkrete Verhandlungen aufgenommen würden. Auf Expertenebene laufen bereits Vorbereitungen. Sie unterstreicht, dass es sich nicht um ein Projekt einzelner Ressorts handle, sondern um ein Vorhaben der gesamten Bundesregierung.
Die im Regierungsprogramm enthaltenen Reformvorhaben werden aktuell auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. „Das Projekt bedingt viele Änderungen in der Systematik, auch zwischen Bund und Ländern“, erläutert die Ministerin. Eine gründliche Vorbereitung sei unerlässlich, um zu verhindern, dass die Regelung später wieder aufgehoben wird.
Schumann bestätigt, dass Sanktionsmechanismen sowohl im AMS- als auch im Sozialhilfesystem bereits existieren: „Es muss erwartet werden, dass man bereitsteht, auch seinen Teil einzubringen.“
Wer arbeitsfähig ist und keine Betreuungspflichten hat, muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.