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KNALLEFFEKT

Verwaltungsgericht lässt geschlossene Moscheen wieder aufsperren

Symbolfoto (Foto: iStock)

Knalleffekt um die von der Bundesregierung verkündeten Moscheeschließungen: Sämtliche Moscheen der arabischen Kultusgemeinde in Wien, aber auch in Oberösterreich und Kärnten dürfen wieder aufsperren.

Die Berufung der Arabischen Kultusgemeinde (AKG) wurde gegen ihre Auflösung „unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung“ stattgegeben, berichtet „Kurier“. Damit erhält die Kultusgemeinde ihre Rechtspersönlichkeit zurück und kann somit auch ihre Moscheen vorerst offiziell ihre Pforte offenen.

Bescheid für Moschee-Schließungen weiterhin aufrecht

Somit können in den sechs geschlossenen Gebetshäusern wieder Menschen ihren religiösen Pflichten nachgehen. In einer ersten Stellungnahme sagte Regierungssprecher, Peter Launsky-Tieffenthal, dass der Bescheid für die Schließung der Moscheen weiterhin aufrecht sei. Es sei lediglich die unmittelbare Wirksamkeit vom Verwaltungsgericht aufgehoben worden. Derzeit wurden zehn Imame, die aus der Türkei finanziert wurden, aus Österreich ausgewiesen.

Noch muss sich die AKG für eine Moschee, in der salafistischen Inhalte vermittelt wurden, verantworten. Das Prüfverfahren läuft noch. Hinzu kommt, dass kürzlich ein Handyvideo aufgetaucht ist, das vermuten lässt, dass der Imam der As-Sunnah-Moschee in Mariahilf im Koran-Unterricht ein Kind geschlagen hat. Dies wird intern noch geprüft, heißt es aus der AKG.