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NICHT RECHTSKRÄFTIG

2,5 Millionen Euro: Spielsüchtiger verklagt Glücksspielkonzern und gewinnt!

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FOTO: iStockphoto

Dem Glücksspielkonzern Novomatic flatterte eine recht ungewöhnliche Klage ins Haus. Den darauffolgenden Prozess gegen einen Niederösterreicher verlor der Konzern. Nun muss Novomatic 2,5 Millionen Euro an den Kläger zurückzahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Etwa ein Jahrzehnt verbrachte ein Niederösterreicher regelmäßig an Glückspiel-Automaten von Novomatic und verprasste dabei alles, was er hatte. Von 2002 bis 2012 soll er insgesamt über zwei Millionen Euro hineingesteckt haben. Die Folge – eine Klage gegen den Riesenkonzern. Den Prozess gewann der Kläger tatsächlich.

Sage und schreibe 2,5 Millionen Euro stünden ihm laut Gericht nun zu, da Novomatic auch für die Zinsen aufkommen müsse, die dem Niederösterreicher seit 2002 entgangen sind.

Grund für dieses Urteil ist ein psychiatrisch-neurologisches Sachverständigen-Gutachten, das besagt, dass der Kläger dem exzessiven Glücksspiel nicht widerstehen konnte. Somit sei er „partiell geschäftsunfähig“ gewesen.

Gegen das Urteil wurde seitens der Juristen des Glücksspielkonzerns Berufung eingelegt. Somit ist es nicht rechtskräftig und der Prozess verlängert sich.