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1,8 Millionen Euro Erbe für Pflegerin: Mann hinterlässt Ehefrau nichts

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(Foto: iStockphoto/Andreas Häuslbetz)

Ein Mann aus Tirol hat in seinem Testament seine Krankenschwester und deren Ehemann als alleinige Erben eingesetzt und ihnen ein Vermögen von mehr als 1,8 Millionen Euro vermacht. Die Witwe des Verstorbenen erhob Einspruch gegen diese Entscheidung, jedoch wurde ihre Beschwerde vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen.

Neben dem Verlust ihres Ehemannes musste eine Frau aus Tirol auch den Verlust wertvoller Immobilien hinnehmen, die sie nach seinem Tod eigentlich als sicheren Besitz betrachtete.

Stattdessen hat der Verstorbene in seinem Testament entschieden, dass seine Krankenschwester und ihr Ehemann als einzige Erben eingesetzt werden. Das Paar, das sich über drei Jahre hinweg um den Bedürftigen gekümmert hatte, erhielt nahezu das gesamte Erbe des nicht namentlich genannten Mannes.

Die beiden haben nun die Häuser des verstorbenen Tirolers im Wert von 1,8 Millionen Euro geerbt, als Anerkennung für ihre Unterstützung in jeder Lebenslage. Die Witwe des Verstorbenen legte nur beim Regionalgericht in Innsbruck Einspruch ein und argumentierte, dass Pflegekräfte gemäß den Pflegevorschriften ihre Position nicht für persönlichen Nutzen ausnutzen dürfen. Trotzdem wurde ihre Klage abgewiesen und das Testament für gültig erklärt.

Der Fall wurde schließlich vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt. Auch hier wurde der Einspruch der Witwe zurückgewiesen. Somit ist das Testament, das die Krankenschwester und ihr Ehemann als einzige Erben bestimmt, rechtskräftig. Der Verstorbene war bei klarem Verstand, als er sich für die Personen entschied, die ihm geholfen haben. Die Regelung, dass Pflegekräfte kein Eigentum annehmen dürfen, gilt nicht für Testamente.

Obwohl sie jahrelang mit dem Verstorbenen verheiratet war, hat die Witwe gemäß dem Gesetz lediglich einen kleinen Aanteil am Erbe ihres Mannes. Ihr Anwalt Albert Heiss ist kritisch gegenüber der Entscheidung und befürchtet, dass ähnliche Situationen von anderen Krankenschwestern ausgenutzt werden könnten, aufgrund der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.

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Der Anwalt des fürsorglichen Paares, Josef Kunzenmann, kontert die Vorwürfe und betont, dass die Ehe keine gute gewesen sei. Die Frau habe sich nicht um ihren Mann gekümmert. Sie habe weder geputzt, gekocht noch gewaschen. Der Verstorbene musste daher auf medizinisches Personal zurückgreifen, welches sich besser um ihn kümmerte als seine eigene Ehefrau.

Aus diesem Grund wurde das Testament des Verstorbenen auch auf Video aufgezeichnet.