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Urteil

28-jähriger misshandelte Tochter (5 Monate) und befriedigte sich

(FOTO: iStock/BrianAJackson)
(FOTO: iStock/BrianAJackson)

Ein verheerender Fall von Kindesmisshandlung und sexueller Unzulänglichkeit hat das Landgericht Eisenstadt erschüttert. Ein 28-jähriger Burgenländer steht unter dem Verdacht, seine fünf Monate alte Tochter schwer misshandelt und sich danach selbst befriedigt zu haben. Ein heimlich aufgenommenes Video, das von der Mutter des Kindes angefertigt wurde, dient als Beweismittel und offenbart die abscheulichen Taten des Mannes in grausamer Deutlichkeit.

Das Video zeigt den Angeklagten, wie er das wehrlose Mädchen ergreift und mit solcher Brutalität schüttelt, bis es verstummt. Anschließend schlägt er es mehrmals mit der flachen Hand auf den Kopf und ins Gesicht, hält ihm den Mund zu und legt es schließlich ins Bett. Was danach folgt, ist eine Szene von so erschütternder Perversität, dass sie an dieser Stelle nicht weiter beschrieben wird.

Mutter hatte bösen Verdacht

Die Mutter des Kindes, eine 27-jährige Frau, hatte schon länger den Verdacht, dass etwas nicht stimmte. Immer wenn der Vater mit dem Kind alleine war, verhielt es sich danach auffällig und schrie häufig. Am 6. Juli 2022 entschloss sie sich schließlich, ihre Befürchtungen zu bestätigen und platzierte ihr Handy so, dass es den Raum filmen konnte.

Die Verteidigung des Angeklagten, eines Pizzalieferanten, lässt an Zynismus kaum etwas zu wünschen übrig: „Die Beziehung mit meiner Freundin hat nicht mehr gepasst. Sie wollte keinen Sex und immer nur schlafen. Das ist mir zu wenig“, so seine Aussage vor Gericht. Zudem gab er zu, dass er das Kind als „schiach“ bezeichnet und geäußert habe, es am liebsten „in ein Heim geben“ zu wollen. An seine Partnerin gewandt, soll er gesagt haben: „Ich mach dir ein neues!“

Mutter ebenfalls misshandelt

Doch die Misshandlungen beschränkten sich nicht nur auf das Kind. Auch die 27-jährige Mutter soll mehrmals von ihm angegriffen und misshandelt worden sein, weil sie seinen sexuellen Ansprüchen nicht nachkam.

Das Gericht verurteilte den Südburgenländer zu einer unbedingten Haftstrafe von 17 Monaten. Eine Zeit, in der er über seine Taten nachdenken kann, obwohl sie vermutlich nicht ausreichen wird, um das Ausmaß seiner Vergehen zu begreifen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.