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MASSNAHMEN

3G-Regel: Verschärfungen ab 15. August

KOSMO-GRAFIK (FOTOS: David Bohmann/PID, iStockphotos)

Die täglichen Neuinfektionen steigen seit Wochen, weshalb man bereits vor längerer Zeit Verschärfungen der 3G-Regeln beschlossen hat. Diese treten ab 15. August in Kraft.

Ab dann gilt man erst nach zwei Impfdosen als „geimpft“ und erhält so Eintritt überall dort, wo ein 3G-Nachweis vorausgesetzt wird. Genesene brauchen zusätzlich eine Impfung oder einen negativen Test, um Restaurants, Veranstaltungen und ähnliches besuchen zu dürfen.

Hier kommt es auch zu einer Nachbesserung im System. Während bisher auf Impfzertifikaten von Genesenen „1/2 Impfungen“ stand, wird dies ab 15. August auf „1/1“ ausgebessert.

Selbstverständlich können Genesen auch einen Antikörper-Nachweis erbringen, der nicht älter als drei Monate alt sein darf, um die Voraussetzung der 3G-Regel zu erfüllen.