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DENKMALSCHUTZ

450 Euro Strafe für Essen beim historischen Brunnen

(FOTO: iStockphoto/Nicola Forenza)
(FOTO: iStockphoto/Nicola Forenza)

Ein US-amerikanischer Tourist zahlte in Rom eine Verwaltungsstrafe von 450 Euro, weil er am Rand eines historischen Brunnens gesessen und dabei gegessen und getrunken hatte.

Der 55-jährige Amerikaner setzte sich am Samstag gegen 1 Uhr morgens an einen Brunnen, um eine Kleinigkeit zu essen, als er von der POlizei angehalten und mit einer Verwaltungsstrafe wegen des Verstoßes gegen das Denkmalschutzgesetz der Stadt belegt wurde, berichtet CNN.

Der vom Architekten und Bildhauer Giacomo della Porta zwischen 1588 und 1589 errichtete und 1997 restaurierte Brunnen fällt unter das Denkmalschutzgesetz, mit welchem historische Bauten von Bedeutung für das Aussehen der Stadt geschützt werden. Das Gesetz wurde in den 1970-er Jahren eingeführt, um Brunnenanlagen, Statuen und andere Denkmäler vor Beschädigungen und Verfall zu schützen, seit 2019 ist eine Neufassung des Gesetzes mit dem Schwerpunkt auf Erhaltung der „ökologischen Gestaltung“ der Stadt in Kraft.

Schutz vor Massentourismus?

Die Vorschriften zum Schutz der Denkmäler verbieten ausdrücklich die Einnahme von Speisen und Getränken – einschließlich alkoholischer und nichtalkoholischer Getränke – sowie die Organisation von Bartouren in der Stadt und das Baden in den Stadtbrunnen.

Die von Touristen überflutete Stadt, die seit Jahren unter den Folgen von Massentourismus leidet, will mit diesen Vorschriften auch die wachsenden Tourismusströme eindämmen. Vor der Coronapandemie besuchten jedes Jahr rund 10 Millionen Touristen die Ewige Stadt.