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Sozialstreit

5.400 Euro Unterkunft im Monat – nach Urlaub verliert Familie ihren Platz

5.400 Euro Unterkunft im Monat – nach Urlaub verliert Familie ihren Platz
Symbolbild Foto: iStock
3 Min. Lesezeit |

Urlaub in Rumänien, Notunterkunft in Berlin – und dann der Streit vor Gericht. Ein Berliner Bezirk zieht eine klare Grenze.

Eine vierköpfige Familie aus Berlin wollte nach einem zehntägigen Urlaub in Rumänien in ihre vom Staat finanzierte Notunterkunft zurückkehren – doch dieser Plan ist vorerst gescheitert. Wie die BILD berichtet, hatte sich die Familie Mitte Juli offiziell für die Reise abgemeldet, wobei ihr ausdrücklich mitgeteilt worden sei, dass nach einer längeren Abwesenheit kein Anspruch auf Rückkehr in die Unterkunft bestehe. Als die Familie nach zehn Tagen wieder in Berlin eintraf und erneut einen Platz einforderte, verweigerte der zuständige Sozialstadtrat die Unterbringung.

Die Eltern hatten gemeinsam mit ihren zwei nahezu volljährigen Kindern in einer Berliner Notunterkunft gelebt. Bereits vor dem Urlaub soll es dort zu Problemen gekommen sein: Laut Angaben des Heimbetreibers wurde im Zimmer getrunken und geraucht, außerdem empfing die Familie regelmäßig Besucher. Wegen dieser Verstöße gegen die Hausordnung war ihr bereits eine Abmahnung erteilt worden.

Rehfeldts klare Absage

Berlin-Neuköllns Sozialstadtrat Hannes Rehfeldt (CDU) lehnte eine erneute Aufnahme ab. „Wer Urlaub in seinem Heimatland macht, kann dort auch dauerhaft leben und muss nicht in Deutschland Sozialleistungen und Unterkunft bezahlt bekommen“, stellt Rehfeldt in der BILD klar. Die Eltern akzeptierten diese Entscheidung nicht und brachten einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin ein, mit dem Ziel, die vorläufige Wiederaufnahme in die Notunterkunft in Berlin-Friedrichshain zu erwirken.

Das Gericht wies diesen Antrag jedoch ab. Es mangele „an der erforderlichen Unfreiwilligkeit der geltend gemachten Obdachlosigkeit“, befand die Richterin laut BILD. Die Familie hätte die Situation der Obdachlosigkeit demnach selbst abwenden können.

Die Entscheidung entspricht der gängigen Praxis in Berlin: Bei einer geplanten Abwesenheit von mehr als drei Tagen kann der Platz in einer Unterkunft grundsätzlich verloren gehen, wenn die Abwesenheit nicht rechtzeitig gemeldet oder genehmigt wurde. Im konkreten Fall war die Familie zehn Tage abwesend und war vorab über die Konsequenzen informiert worden.

Hohe Unterkunftskosten

Neben der Unterkunft bezog die Familie dem Bericht zufolge auch Sozialleistungen: Das Jobcenter hatte einen monatlichen Bedarf von 1.700 Euro anerkannt, nach Abzug des Kindergeldes erhielt die Familie 1.012 Euro im Monat.

Für die Notunterkunft selbst fielen darüber hinaus erhebliche Kosten an. Pro Person wurden täglich rund 45 Euro verrechnet, was bei vier Familienmitgliedern 180 Euro pro Tag und damit etwa 5.400 Euro im Monat ergab, wie der Bericht weiter ausführt.

Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts bleibt der Familie eine Rückkehr in die bisherige Unterkunft vorerst verwehrt.

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KO KOSMO-Redaktion
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