Seit zwei Jahrzehnten trotzt ein ausreisepflichtiger Bosnier dem deutschen Rechtssystem. Trotz abgelehnter Asylanträge und Straftaten lebt er mit seiner zehnköpfigen Familie in Köln.
Seit über 20 Jahren fordert der Fall eines Bosniers die deutschen Behörden heraus. Wie am Mittwoch bekannt wurde, erschien Huso B. erstmals 2003 ohne Papiere in Köln. Sein Asylgesuch scheiterte aufgrund der Einstufung Bosnien-Herzegowinas als sicheres Herkunftsland. Anstatt Deutschland zu verlassen, tauchte er unter und kehrte 2007 zurück. Erneut erhielt er eine Ausweisungsverfügung, verblieb jedoch im Land. Ein zweijähriges Rechtsverfahren für ein Bleiberecht endete ebenfalls mit einer Ablehnung. Dennoch erfolgte keine Abschiebung – selbst nach Bekanntwerden seiner Straftaten.
Die Polizei führt Huso B. seit 2010 wegen diverser Betrugsdelikte in ihren Akten. Parallel dazu gründete er eine Familie in Köln. Mit seiner Ehefrau hat er acht Kinder.
Finanzielle Unterstützung
Nach vorliegenden Dokumenten bezieht die Familie Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Eltern erhalten jeweils 835,24 Euro „Hilfe zum Lebensunterhalt“, während für die Kinder je nach Alter zwischen 630,81 und 817,71 Euro monatlich gezahlt werden. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 7.250,77 Euro monatlich – jährlich über 87.000 Euro. Die Familie bewohnt eine Unterkunft in einem Asylblock ohne Mietkosten.
Auf Anfrage verweigert die Stadt Köln eine Stellungnahme zum spezifischen Fall, verweist jedoch auf den rechtlichen Rahmen. Generell gelte, dass eine fehlende Aufenthaltsberechtigung nicht automatisch zur Durchsetzung der Ausreisepflicht führe. Besonders die familiäre Konstellation spiele eine Rolle. „Sofern Kinder von einer Abschiebung – selbst wenn nur mittelbar – betroffen sind, ist dies im besonderen Maße zu berücksichtigen.“
Aufgrund der langjährigen Präsenz in Deutschland erhält die Familie nicht mehr die Grundversorgung, sondern „erhöhte Analogleistungen“ in Höhe regulärer Sozialhilfe. Nach Angaben der Stadtverwaltung existieren in Köln sieben zehnköpfige Familien mit minderjährigen Kindern im Asylleistungsbezug.
Aktuelle Vorwürfe
Im Gespräch mit Journalisten bestreitet Huso B. den Erhalt der genannten Summen. Auch seine Vorstrafen spielt er herunter: „Die letzte Straftat, die ich begangen habe, war 2014.“ Tatsächlich hätte er jedoch am 8. Dezember 2025 vor Gericht erscheinen sollen. Laut Staatsanwaltschaft wird ihm vorgeworfen, in einer Drogeriekette Betrug mit Gutscheinkarten versucht zu haben.
Die Verhandlung wurde verschoben.